viel einschneidendere Waffen gegen Meyer in die Hand
bekommen *).
In einem Aufsatz: ‚,Entgegnung zur Kaspar-Hauser-
Angelegenheit‘‘ in Beilage Nr. 66 der Allgem. Ztg. vom
6. März 1872 verteidigt sich Meyer gegenüber von Tucher.
Er versucht aber keineswegs eine Widerlegung**) der
Argumente, die von Tucher zur Rehabilitierung Hausers
vorgebracht hat, sondern er fühlt sich durch die Bemerkung
von Tuchers über die „Rätselhaftigkeit“ der Beweggründe
zur Herausgabe seines Buches in seiner Ehre gekränkt***),
Von Tucher erwidert in einer „‚Schlußerklärung in der
Kaspar Hauserschen Angelegenheit‘ (Beil. zu Nr. 80 vom
20. 3.). Zunächst bedauert er, daß der Streit auf das
persönliche Gebiet hinübergespielt worden ist, dann bringt
er noch einige für Hauser sprechende Tatsachen aus seiner
Erinnerung und umschreibt schließlich das ‚„‚rätselhafte‘‘ und
gleichzeitig verfehlte des Meyerschen Buches in folgendem
Schlußsatz: ‚,Wir können aber nicht anders, wir müssen
auch das Buch des Dr, Meyer als ein Erzeugnis jener
Stimmung betrachten, dieaufdie Wirksamkeitderunbekann-
ten Hand als ihren letzten Grund hinweist, und welche den
Verfasser einen Umstand nicht bemerken ließ, der sonst
wohl nicht so leicht vorkommt. daß von ihm ein Beweis
*) Vgl. die Zusammenstellung einiger Meyerschen Aktenfälschun-
gen in meiner Arbeit: „Fälschungen und Tendenzberichte einer
‚offiziellen‘ Hauserliteratur‘“ S. 38 ff.
**) „Ich werde später Veranlassung haben, den sachlichen Teil
der von Tucherschen Arbeit einer Beurteilung zu unterstellen‘‘
***) ‚Mag man nun denken, daß ich von der Familie des Lord
Stanhope oder von der Großherzoglich-badischen Regierung zum
Zweck der literarischen Hinwegräumung der auf ein Verbrechen
hinweisenden Indizien gewonnen werden sei, oder mag irgend eine
andere Erklärung gesucht worden — in jedem Fall kann es nur eine
solche sein. die meine Ehre in äußerstem Maße schädigt“.
7.