Soziale Fürsorge
geleisteten Tags ch ich ten. Die Zahl der letzteren ist, insbesondere bei Hochbauten,
bei der endgültigen Abrechnung in der Regel niedriger als veranschlagt, da zur ordnungsgemäßen
Durchführung einer Notstandsarbeit stets eine mehr oder weniger große Anzahl nicht anrechnungs⸗
fähiger Tagschichten für Meister, Vor-, Stammarbeiter usw. anfällt, für die Zuschüsse nicht ge—
währt werden. Der weitaus größte Teil der zu erwartenden Zuschüsse entfällt auf die Not—
standsarbeiten im Lorenzer Reichswald, nämlich 6 400 000 4 3 200 000 9 600 000 A. Für
diese Arbeiten wurden, der außerordentlichen volkswirtschaftlichen Bedeutung und der hohen
Kosten derselben wegen, vom Reich und Staat ausnahmsweise hohe Zuschüsse zugesagt, da die
Stadtgemeinde nicht in der Lage war, den weitaus größten Teil der Kosten, wie es bei den übrigen
Notstandsarbeiten meistens der Fall war, allein zu tragen. Bei reinen Erdarbeiten, bei denen
die Kosten sich in der Hauptsache aus Arbeitslͤhnen zusammensetzen, sind die Zuschüsse verhältnis⸗
mäßig gering; bei Notstandsarbeiten aber, bei denen noch hohe Kosten für Material auszuwerfen
sind GGochbauten, Kanalisationen, Straßen- und Wasserbau) stehen die zu erwartenden Zuschüsse
in gar keinem Verhältnis zu den aufzuwendenden Kosten. Läßt man 3. B. das Projekt im Reichs-
walde, das eine Ausnahme bildet, außer acht, so geben sich für 80 Notstandsarbeiten mit einem
Kostenaufwand von 260 176 o000 — 12 8oo ooo MA⸗13 376 o000 M nur 11 776 o00 — 9 600 o00o M
22176 000 M an Zuschüssen, also nur 16,49 der aufzuwendenden Kosten.
Die bis zum Schlusse des Berichtsjahres auf Grund von Abrechnungen aus der pro—
duktiven Erwerbslosenfürsorge bereits überwiesenen Zuschüsse betrugen für 27 Notstandsarbeiten
nit einem veranschlagten Kostenaufwand von 2701 ooo M nur 423 690,67 M, d. i. 15,25
der Kosten. Zugesichert waren 549 o033 M (10,89 der Kosten), also rund 125 000 mehr
als endgültig überwiesen. Außerdem wurden im Berichtsjahre für Notstandsarbeiten, die nach
dem Überteuerungssystem unterstützt wurden, auf Grund von Abrechnungen die Rest—
zuschüsse im Betrage von 1 445 722 M überwiesen. Im Vorjahre wurden überwiesenl 676 662 M,
so daß die Gesamtzuschüsse nach dem ÄÜberteuerungssystem 3 120 384 M betragen. Denselben
steht gegenüber ein Kostenaufwand von 10 ooo ooo M, die Zuschüsse betragen demnach 32,29,
d. i. rund ein Drittel der Kosten. Es zeigt sich, daß die Zuschußgewährung aus der produktiven
Erwerbslosenfürsorge eine sehr große Verschlechterung gegenüber der früheren Unterstützungs-
art bedeutet.
Entlohnung der Notstandsarbeiter. Diese erfolgte, soweit die Notstandsarbeiten
—V000 nach zwei Tarifen.
Bei Notstandsarbeiten (in der Regel Erdarbeiten), bei denen Notstandsarbeiter aller
Berufe beschäftigt werden konnten, geschah die Entlohnung nach dem städtischen Tarif für Not—
standsarbeiter (zurzeit Ledige 220,80 M, Verheiratete 226,80 46, außerdem für jedes Kind
1.M Kinderzulage). Für Mehrleistungen über das normale Maß an Arbeit wurden nach be—
stimmten Grundsätzen Prämien gewährt. Auf Grund welcher Leistung usw. die Prämienzahlung
zu erfolgen hatte, wurde jeweils von der zuständigen Bauleitung im Benehmen mit dem Be—
triebsrat der in Betracht kommenden Baustelle bestimmt.
Bei Notstandsarbeiten, bei denen nur qualifizierte Arbeiter Verwendung finden
konnten, wurden diese als unständige städtische Arb eiter, jedoch nur auf die
Dauer der betreffenden Notstandsarbeit, eingestellt und erhielten als Bezahlung jeweils den
Lohn derjenigen Lohnklasse, die bei gleicher Leistung für die städtischen ständigen Arbeiter
in Frage kam. Die Kündigungsfrist betrug 14 Tage. Bei Notstandsarbeiten, die seitens
der Stadtgemeinde an Unternehmer vergeben wurden, ist von den letzteren der Tariflohn des
freien Arbeitsmarktes bezahlt worden.