fullscreen: Psalter, dt., Gebete – Nürnberg, STN, Cent. VI, 97

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werde.« Allein das verlangte Siegel der öffentlichen 
Autorität wurde von der Kreisregierung der jungen Ver- 
einigung verweigert, Der Magistrat teilte dem Rabbiner 
eine Regierungsentschliessung vom 9. April 1858 mit, 
derzufolge unter den gegebenen Verhältnissen die Auf- 
stellung eines Lehrers nicht zwangsweise zu bewirken sei. 
Demnach könne auch von einer exekutiven Beitreibung 
von Umlagen zu diesem Zwecke keine Rede sein. Es 
müsse den Beteiligten überlassen bleiben, ihren Kindern 
auf privatem Wege den Religionsunterricht zu verschaffen. 
Durch diese schroffe Abweisung liess sich jedoch 
Dr. Loewi nicht mürbe machen, er kämpfte tapfer weiter 
ınd wandte sich mit einer Vorstellung vom 9. Mai 1858 
an das Staatsministerium, In derselben wird an der Hand 
der bisherigen Verhandlungen dargelegt, wie die unbe: 
stimmten und sich selbst widersprechenden Verfügungen 
der Regierung Schuld tragen, dass die Ordnung der Kultus- 
verhältnisse der Juden in Nürnberg nicht gelingen will. 
»5So wurde von vornherein die Bildung zum Rabbinats- 
sprengel und die Wahl eines Vertreters fast erzwungen 
und hiefür naturgemäss den Betreffenden die Uebernahme 
von Kosten auferlegt, nichtsdestoweniger aber die Bildung 
einer Kultusgemeinde abgelehnt .,. So ist weiter fort 
während von einem Anschlusse an die Fürther Kultus- 
gemeinde die Rede, während es sich lediglich um einen 
Anschluss an den Rabbinatssprengel handelt und werden 
die Nürnberger Israeliten zur Benützung der Fürther 
religiösen Institutionen angewiesen, während die Fürther 
Gemeinde resp. deren Vertreter noch nicht einmal über 
‘hre Zustimmung auch nur gehört wurden. So werden 
Beschlüsse gebilligt, hinterdrein aber doch deren Vollzug 
beanstandet oder die notwendigsten Anstalten vereitelt, 
nachdem der erste Anstoss hiezu Seitens der Staatspolizei
	        
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