8 14. Grbf. d. Ajcendenten in Konkurrenz mit voNbärt. Gejdhwiftern 26. 55
ainen die Aicendenten väterlicherfeit®, den andern die mütter-
licherfeit8 erhalten.
9X
Zu)
=
AG
a
Die Erbidhaft des A erhält E zu %, Fund G zu
je Ya nad) Novellenrecht ; die Reformation behandelt den
Fall nicht.
Quhner 8 273. mnov. 118 c. 2, Dernburg,
Randekten Bd. IM S. 269. Seuffert, Praft.
Randektenreht S 558.
S 14. Erbfolge der Ajcendenten in Konkurrenz
mit vollbürtigen Geichwiftern und deren Rindern.
YNicendenten in Konkurrenz mit den vollbürtigen Ge:
jchwijtern des Verftorbenen erben nach Köpfen; e€$ werden
joviel Teile gemacht, als Bertonen yorhanden find; Die
Micendenten mögen fich wieder verheiraten oder nicht, von
siner oder von verjchiedenen Linien Jein.
Die vollbürtigen Geihwifter erben gleichtall$ 1ach
Aöpfen; die Rinder der veritorbenen vollhürtigen Geichwifter
erben in die Stämme.
zit, XXXV Gel. 2 8 1, 2. Lahner 8 271.
Jayrifbain S. 235. Maner ES. 46, 49.