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Rücksichten auf die öffentliche Gesundheit waren es in erster Linie,
welche den schon lange als unhaltbar erkannten Zuständen der alten Schlacht-
stellen für Gross- und Kleinvieh dadurch ein Ende bereiteten, dass man
im Jahre 1889 zur Errichtung eines allen Anforderungen der Hygiene
entsprechenden Centralschlachthofes schritt, der am 15. September 1891
schon dem Betriebe übergeben werden konnte. In voller Erkenntniss und
Würdigung der mannigfachen und grossen Gefahren, welche dem Menschen
aus dem Genusse schädlichen Fleisches erwachsen, ist mit dem neuen Schlacht-
hofe die obligatorische Fleischbeschau verbunden und es werden daselbst alle
Schlachthiere, welche in Nürnberg zum Zwecke des Genusses zur Schlachtung
kommen, sawohl vor als auch nach der Schlachtung von den amtlich aufge-
stellten Fleischbeschauern auf ihren Gesundheitszustand untersucht; erst wenn
diese Beschau ergeben hat, dass die Thiere vollkommen gesund und ge-
niessbar sind, dürfen Fleisch und Eingeweide derselben als Nahrungsmittel
verwendet werden; in ebenso gewissenhafter Weise geschieht die Untersuchung
der in Nürnberg geschlachteten Schweine und des von auswärts bezogenen
Schweinefleisches und aller daraus bereiteten Fleischwaaren auf Trichinen.
Wie in den ältesten Zeiten Nürnberg’s schon eine ausserordentlich
scharfe in ihren Strafbestimmungen oft grausame Untersuchung der Nahrungs-
und Genussmittel auf Verfälschung bestand, so ist auch die Neuzeit nach
dieser Hinsicht allen Erfordernissen der Gesundheitspflege gerecht zu werden
bemüht. Der Verkehr und Handel mit Milch unterliegt auf Grund ober-
polizeilicher Vorschriften vom Jahre 1887 strenger polizeilicher Kontrole und
seit dem Jahre 1876 ist ein Stadtchemiker, seit dem Jahre 1884 die städt.
Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genussmittel damit betraut, Nahr-
ungs- und Genussmittel, wie Bier, Wein, Margarine, Butter, Gewürze und
Gebrauchsgegenstände fortlaufend zu untersuchen und Fälschungen zur An-
zeige zu bringen.
Bei einer selbst flüchtigen Aufzählung der hauptsächlichsten hygienischen
Schöpfungen darf auch der mächtigen Fortschritte auf dem Gebiete des Be-
leuchtungswesens nicht vergessen werden, Besass auch Nürnberg schon seit
dem Jahre 1792 eine öffentliche Strassenbeleuchtung durch Laternen, so
dauerte es doch bis zum Jahre 1848, bis von privater Seite ein Gaswerk er-
“ichtet wurde, welches dann am 15. Oktober 1871 an die Stadtgemeinde überging.
Damals betrug die Gesammtproduktion Jährlich 2 500000 Kubikmeter —
im Jahre 1895 war sie schon auf 8640000 Kubikmeter gestiegen und obwohl
1896 das städtische Elektricitätswerk eröffnet wurde, das sofort zahlreichen
Privaten und mit 133 Bogenlampen der öffentlichen Strassenbeleuchtung diente,
steigerte sich die Gasproduktion im Jahre 1898 auf 10624950 Kubikmeter.
Da eine weitere Produktionsfähigkeit der dermaligen Anstalt über ı2 Millionen
Kubikmeter Gas nicht erwartet werden darf, ist man nunmehr damit beschäftigt,
Sin neues städtisches Gaswerk mit einer Leistungsfähigkeit von 15 Millionen
Kubikmeter und einer Erweiterungsfähigkeit bis zu einer Jahresproduktion von
30 Millionen Kubikmeter Gas zu erbauen.
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