Vierter Abschnitt. Die Entwicklung des Stadth aushaltes. 861
die gewaltige Steigerung der Ausgaben für Beschaffung von Munition und
Geschützmetall, wobei allerdings nicht übersehen werden darf, dafs ein
gut Teil der in den Registern für Pulver- und Kugelbeschaffung gebuchten
Posten für die Stadt nur scheinbar ausgegeben waren, da ihnen in anderen
Jahren gleichwertige Munitionsverkäufe gegenüberstehen. Die Kosten für
die Viertelmeisterordnung und für die Ordnung auf dem Lande erfahren
nur eine geringe Vermehrung, erstere infolge der 16 %, die jedem der
sechzehn. Viertelmeister als Jahresgehalt bewilligt werden, letztere infolge
häufiger Hauptmannschaftsmusterungen.
Der Aufwand für Sicherheitsdienst, Gesandtschaftsdienst und
Nachrichtendienst steigt bis 1551 auf durchschnittlich das Doppelte
und Dreifache der Beträge, die wir für die Jahre 1431 bis 1440 berechnet
haben. Nicht ganz so anspruchsvoll entwickelt sich der Ehrendienst.
Die aufserordentlichen Lasten, die der Reichsdienst für die Stadt im
Gefolge hatte, haben wir schon angedeutet. Zu ihnen treten seit 1505
die regelmäfsigen Beiträge für den Schwäbischen Bund, dann seit Beginn
der zwanziger Jahre, wenn auch nur vorübergehend, der Anteil an den
Kosten des Reichsregiments, und endlich die zweihundert Gulden im Jahre
ausmachenden „Kammerzieler“ für die Unterhaltung des obersten Reichs-
gerichts. Die Ausgaben für den eigenen Gerichtsdienst der Stadt
erfahren eine dauernde Vermehrung infolge der wachsenden Zahl der auf
volle Besoldung angewiesenen gelehrten Richter und der Einrichtung eines
Obergerichtes, das bestimmt war, den Rat in seiner richterlichen Thätig-
keit zu entlasten. Auch für die Ämter der Polizei und Wohfahrts-
pflege begegnen Mehrausgaben, aber sie halten sich in sehr bescheidenen
Grenzen: den Obersten Vormündern wird nach und nach ein Schreiber,
ein Substitut und ein Pedell bewilligt, während ihr Gehalt gleichzeitig
bis auf 184 Gulden steigt, und zu den Kosten der im Jahre 1526 eröffneten
humanistischen Schule zu St. Ägidien steuert die Stadt als Solar für die
vier Professoren fünfhundert Gulden jährlich bei. Aus der Einrichtung
des Almosenamtes und späterhin des Kirchenamtes, die beide infolge der
Reformation zur Verwaltung des Stiftungsgutes und zur Regelung der
Kultusangelegenheiten nötig wurden, erwuchsen ihr dagegen keinerlei
Lasten, da die Kosten für diese Ämter aus dem Stiftungsvermögen und
aus Gebühreneinnahmen bestritten wurden. Wohl aber war von wesent-
lichem Einflufs auf die Ausgestaltung des ganzen öffentlichen Haushalts
die Erwerbung der Ämter auf dem Lande, die sich hauptsächlich in
den Jahren 1503 bis 1507 vollzog und schon 1505 zur Einsetzung von
fünf Landpflegern Veranlassung gab. 1551 zählen wir siebzehn solcher
Ämter, die in Einnahmen und Ausgaben mit rund 17000 %Z zu Buche