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XVIII.
Die Kriminaluntersuchung zu Ansbach.
„Ist Kaspar Hauser wirklich, wie ich der festen überzeugung bin,
ermordet worden, dann ist für das in der widerrechtlichen Gefangen—
haltung sich kundgebende (gemeint ist das von Feuerbach in seinem
Memoire zusammenphantasierte) Verbrechen wohl das stärkite Indicium
gegeben.“
Freiherr von Tucher 1872.
Wo steckt der schwarze Mann? Das war nach Hausers
Tod für München die große Frage! Denn mit der Annahme eines
„Meuchelmordes“ stand und fiel die antibadensche Machenschaft. Wir
oerstehen darum die unqualifizierbaren Aufträge, welche der Regie—
rungspräsident von Stichaner zu Ansbach von seinem Minister, dem
Fürsten Wallerstein, erhalten hat. Den 21. Dezember 1888 schrieb
der Minister: „Bei dem hohen Gewichte der Sache an und für sich
und bei den politischen Beziehungen, welche sie in den
Augen des Herrn Staatsministers des Aeußern behauptet, beschwöre
ich Euer Excellenz Alles aufzubieten und selbst Kosten nicht zu scheuen,
um dieses scheußliche Attentat ans Licht zu bringen.“ Und am
26. desselben Monats: „Überhaupt bitte ich Euer Excellenz auch die
geringfügigsten Momente zu benutzen, um den großen, Seiner
Majestät fo sehr am Herzen liegenden Zweck zu erreichen.“
Und am 283. Januar 1834: „Die Ansicht, als habe sich Hauser
jelbst getödtet, ist nicht nur falsch, sondern lächerlich (2). Es ist da⸗
her absolut nöthig, daß Euer Excellenz kein Wurzelschlagen
dieses Glaubens dulde!“ Ein Großinquisitor kann nicht ent—
schiedener die Verbreitung einer Ketzerei verbieten. Der Auftrag an