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die sich unklugerweise wieder erwischen ließen, oder solche,
die sich grobe Pflichtverletzung oder sogar Subordinations—
widrigkeiten zu Schulden kommen ließen, und schließlich nur
sehr wenige, so die Begriffe mein und dein in der Hitze
des Gefechtes verwechselten. Immerhin, welcher Kategorie
sie auch zugezählt wurden, ihr Loos war ein trauriges,
wenn auch nicht hoffnungsloses, denn im leichtesten Falle
waren es sechs Jahre, welche sie auf der Festung zu
verbüßen hatten; ihr Gewand von grauem Gradel und
rupfener Jacke ließ sich rauh und unmalerisch an, sowie auch
der ordonnanzmäßige Haarschnitt ein radikaler und, um
forstmännisch zu reden, ein richtiger Kahlhieb war.
Schon der Empfang der Profoßen-Eleven, wie man sie
auch betitelte, war ein wenig erfreulicher; der sogenannte
Willkommen bestand nicht etwa aus krummgebogenem Arm⸗
hein mit daran befindlichem vollen Humpen, sondern aus
auf straffgezogenem, an die Bank geschnalltem Leibe Fünf—
undzwanzig mit dem Haselnußstock des Korporals vom
Passen, dem eine ärztliche Consultation, ein paar Tage
dazareth und dann fortgesetzte aufmerksame Geleitschaft im
Wachen und Schlafen folgte.
Die Kost war mehr lebenerhaltend als lecker, Alkohol
in irgend einer Form verpönt, und was Narkotika anlangt,
durfte denselben in mäßiger Anwendung nur bei rüstiger
Thätigkeit im Freien gehuldigt werden zum heimlichen
Ergötzen der Wachmannschaften, die sich dann auch und zwar
reskriptlich ähnliche Erquicklichkeiten leisten durften. So
spricht sich der Festungsbefehl Nr. 186 vom 28. Februar 1835
wörtlich aus:
„Den Schanzsträflingen ist es erlaubt, bei der
Arbeit im Steinbruch Tabak rauchen zu dürfen, ebenso
ist das Rauchen auch den dabei Wache habenden
Soldaten genehmigt.“
Nun, allerdings! Die stärkste vielleicht, aber nicht die
beste Sorte, etwa: Tambourknaster, woran ein Korporal
crepirt, oder um drei Kreuzer sechsmal um den Leib herum!
— mag bei dieser Gelegenheit verschmaucht worden sein.