Objekt: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 43l

ler Bamberger Bischof sich an den Rat von Nüruberg selbs 
vandte, gab ilm dieser eine derbe und dentliche Antwort: „E 
sei schimpflich zu hören, dass der Bischof dieses nütige Wer] 
(der Visitation), das der Bischof amtshalber selbst zu thun habe 
nicht tue“ 14, s. w. Es fehlte anch nicht an Versuchen, der 
kirchlichen Bund zwischen dem Markgrafen und dem Nürnberge 
Rat zu sprengen, sowie Jonen überhaupt von der Seite der Evan 
xelischen abzuziehen. 
Da Gonorgs Haltung nicht ganz olıme Schwankung blieb, 
Musste er von Nürnberg aus oft kräftigst zum Festhalten an 
ler ovangelischen Lehre Ormuntert werden, was auch gelang 
Am 27. Dezember 1529 erklärte sich Markgraf Georg ausdriück: 
lich dem Nürnherger Rat gegenüber mit dem Druck der Visi 
tations- Ordnung Cinverstanden, offenbar in der Ahsicht, dadurch 
ler über ihn in Nürnhere verhreiteten üblen Meinung entgegen: 
zutreffen. 
Bei der häufigen Ahwesenheit des Markgrafen Georg 
schon zu Beginn des Jahres 152) war er in Frankfurt a. 4.0. 
'ehlte cs an einer stetigen, namentlich in der kirchlichen Frage 
zielbewussten Regierung, Der dem Evangelium feindlich ge. 
sinnte Bruder des Markgrafen Friedrich, Domprobhst. in Würz- 
burg —- suchte Kinfluss ZU gewinnen und arbeitete überall 
der Reformation entgegen, Der Kanzler Vogler, den der Dom: 
probst ganz besonders hasste und später auf jede Weise ver- 
'olgte, wollte deshalb Schon 1531 sein Amt niederlegen, War 
der Fürst ausserhallı des Landes, so herrschte die grösste U'n- 
ordnung; cs waren die fürstlichen Mandate vergessen und die 
Geistlichkeit der Willkürherrschart der Amtleute und der städ- 
tischen Behörden ausgesetzt. 
Gleich den Bischöfen ımd dem Schwäbischen Bunde suchten 
auch die einzelnen Fürsten der katholischen Partei den 
Markgrafen Georg wie den Nürnberger Rat von der Fortsetzung 
des begonnenen Visitationswerkes abzuhalten. So gab sich König 
Ferdinand alle Mühe, den Markgrafen Uumzustimmen. Doch letz: 
terer Antwoartete jun ähnlicher Weise, wie schon vorher gegen 
den schwäbischen Bund: „Nach Gottes Befehl habe eine Obrig- 
keit nicht Dur für die leibliche Wohlfahrt, sondern auch für das 
Seelenheil der Unterthanen Zu sorgen. Da die Bischöfe, die 
dazu vor allem verpflichtet Seien, solches verabsäumt hätten, 
habe ©r mit seiner und seiner Unterthanen Seclengefahr nicht 
länger warten können, Auf Grund des Speyerer Reichstags- 
aAbschiedes (1526) habe er die Erneuerung des Kirchenwesens in 
seinem Lande, und zwar genau nach der einzigen und gewis- 
sesten Norm, dem Worte Gottes und Christi selbst, der der Weg. 
die Wahrheit und das Leben sei, in die Hand genommen.“ Im 
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