Objekt: Die Bergfestung Rothenberg

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Zwietracht das Schlangenhaupt. Unhaltbar wurden alle 
Zustände, Alles drängte zur Auflösung des Bundes und 
Verwerthung des vielumstrittenen Steines allen Anstoßes, 
des alten Ganerbenschlosses Rothenberg. Sorgfältig geheim 
gepflogene Verhandlungen führten endlich zum Verkaufe von 
Herrschaft und Veste Rothenberg an Kurbayern. Es war 
im Jahre 1662, der Kaufschilling wurde auf 200 000 Gulden 
festgesetzt; es waren zwei Zahlfristen bestimmt: die Hälfte 
sogleich, der Rest im darauffolgenden Jahre. Nun wurde 
zwar die erste Rate pünktlich abgeliefert, die zweite blieb in 
bedauerlichem Rückstande; erst fünf Jahre später erfolgte 
eine Zahlung von 66 000 Gulden mit der kategorischen Ver— 
lautbarung: „Die noch fehlende Summe von 34 000 Gulden 
werde nicht abgetragen werden.“ In der That that man sich 
damals hinsichtlich des Schuldenzahlens und Verpflichtungs— 
lösens ungemein leicht, böse Vorbilder indeß waren schon 
vorhanden, und es sollte solch' pflichtwidriges Betragen 
schlimme Frucht tragen. 
Interessant ist der Inhalt und die Fassung des letzten 
Ganerben-Lehensbriefes seitens Kurbayerns. Derselbe, vom 
Kurfürsten Ferdinand Maria (zu Bayern) an Rudolf von 
Bünau über seinen Erbtheil am Rothenberg 1676 aus— 
gefertigt, lautet wörtlich: „Von Gottes Gnaden wir Ferdinand 
Maria, in Ober- und Niederbayern, auch der Oberpfalz 
Herzog, Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen Römischen Reiches 
Erbtruchseß und Kurfürst, Landgraf zu Leuthenberg — — 
bekennen und thuen Kund, mit dem Brief, daß Wir Unseren 
Lieben Getreuen Rudolf von Bünau als einen Ganerben 
von Rothenberg, sein Theil an dem Schloß, das die 
Ganerben zu Rothenberg etwan bei Lebzeiten des Auch 
Durchlauchtigen Hochgeborenen Philipp, Pfalzgraf und 
Kurfürsten Hochfürstlichen Gedächtnusses zum halben und 
nun zum ganzen Theil erkauft und an sich gebracht, also 
und dergestalten zu Lehen gnädigst verliehen haben, daß 
nach dem mit Uns getroffenen Kauf und darauf anno 1663 
gegen erlegten ersten Kaufschilling Uns mit dem dominio 
utile wirklich abgetretener Hälfte an solchem Schloß zu
	        
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