Objekt: Die Gewerb- und Realschule in ihrer Beziehung zur niederen gewerblichen Bildung

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Normallehrplan von 1836, aber in Wirklichkeit codifiziert es 
nur, was sich mittlerweile an den einzelnen Schulen unter 
dem Drucke der Verhältnisse herausgebildet hatte. Es stellt 
die letzten Versuche dar, durch innere Aenderung, 
durch Stundenplan und Lehrbericht unter Bei- 
behaltung der 3 Jahreskurse die Gewerbschule 
für die Aufgabe, eine Bildungsschule der 
niederenGewerbetreibenden zu sein, geeignet 
zu machen. Auch dieser letzte Versuch ist gescheitert. 
Er ist gescheitert, trotzdem die leitenden Stellen den Stand- 
punkt des pädagogischen Materialismus verlassen und mit 
Aufnahme der sprachlich-historischen Fächer zu dem Prinzip 
geistiger Kraftbildung übergegangen waren, Er ist gescheitert, 
weil für die hier in Frage kommenden unteren gewerblichen 
Stände die Idee einer der Lehre vorausgehenden ab- 
geschlossenen Mittelschulbildung an praktischer Bedeutung 
vor der besseren einer mit der Lehre parallel laufenden 
anterrichtlichen Förderung in Fortbildungsschulen nicht 
jestehen kann. Darüber sind sich auch zahlreiche offizielle 
Berichte einig, welche das Ministerium aus Anlass der Her- 
stellung einer neuen Schulordnung im Jahre 1870 von den 
Rektoren der Gewerbschulen einverlangt hatte. 
Die Gewerbschulen, begutachtet das Rektorat Schwein- 
Zurt den vom Ministerium vorgelegten Entwurf der Schul- 
ardnung unterm 24. Juli 1870, können nicht ungestraft den 
Versuch wagen, die speziellen Aufgaben der Werkstätte, 
des Comptoirs und des landwirtschaftlichen Betriebs auf 
der Schulbank lösen zu wollen.“ Dieses scharf geprägte 
Gutachten gewinnt in der Reformbewegung die Kraft eines 
Schlagwortes. Dass einzelne Wenige, besonders Befähigte, 
heisst es weiter, allen Anforderungen genügen, kann nicht 
massgebend sein gegenüber der weit überwiegenden Mehrzahl 
der Zurückbleibenden. Das Amberger Rektorat polemisiert 
im gleichen Sinn. Der Titel „Gewerbschule“ sei weder 
zweck-, noch sach- und zeitgemäss. Worin dann der 
sigentümliche Unterrichtsstoff liege, der diesen Anstalten 
1as eminente Gepräge von Gewerbschulen verleiht. Etwa
	        
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