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Normallehrplan von 1836, aber in Wirklichkeit codifiziert es
nur, was sich mittlerweile an den einzelnen Schulen unter
dem Drucke der Verhältnisse herausgebildet hatte. Es stellt
die letzten Versuche dar, durch innere Aenderung,
durch Stundenplan und Lehrbericht unter Bei-
behaltung der 3 Jahreskurse die Gewerbschule
für die Aufgabe, eine Bildungsschule der
niederenGewerbetreibenden zu sein, geeignet
zu machen. Auch dieser letzte Versuch ist gescheitert.
Er ist gescheitert, trotzdem die leitenden Stellen den Stand-
punkt des pädagogischen Materialismus verlassen und mit
Aufnahme der sprachlich-historischen Fächer zu dem Prinzip
geistiger Kraftbildung übergegangen waren, Er ist gescheitert,
weil für die hier in Frage kommenden unteren gewerblichen
Stände die Idee einer der Lehre vorausgehenden ab-
geschlossenen Mittelschulbildung an praktischer Bedeutung
vor der besseren einer mit der Lehre parallel laufenden
anterrichtlichen Förderung in Fortbildungsschulen nicht
jestehen kann. Darüber sind sich auch zahlreiche offizielle
Berichte einig, welche das Ministerium aus Anlass der Her-
stellung einer neuen Schulordnung im Jahre 1870 von den
Rektoren der Gewerbschulen einverlangt hatte.
Die Gewerbschulen, begutachtet das Rektorat Schwein-
Zurt den vom Ministerium vorgelegten Entwurf der Schul-
ardnung unterm 24. Juli 1870, können nicht ungestraft den
Versuch wagen, die speziellen Aufgaben der Werkstätte,
des Comptoirs und des landwirtschaftlichen Betriebs auf
der Schulbank lösen zu wollen.“ Dieses scharf geprägte
Gutachten gewinnt in der Reformbewegung die Kraft eines
Schlagwortes. Dass einzelne Wenige, besonders Befähigte,
heisst es weiter, allen Anforderungen genügen, kann nicht
massgebend sein gegenüber der weit überwiegenden Mehrzahl
der Zurückbleibenden. Das Amberger Rektorat polemisiert
im gleichen Sinn. Der Titel „Gewerbschule“ sei weder
zweck-, noch sach- und zeitgemäss. Worin dann der
sigentümliche Unterrichtsstoff liege, der diesen Anstalten
1as eminente Gepräge von Gewerbschulen verleiht. Etwa