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deß Herren. 237
der muß beneben den innwendigen Tugenden der
Gottseligkeit vnd dero Vbungen auch die ordentli⸗
che Gnaden ⸗ Mittel deß Herren gebrauchen / wo er
sie finden kan / ohne Abgoͤtterey vnd Menschen Sa.
zungen / nemblich die Gemeindte / Predigt / Sacra⸗
ment vnd dergleichen:
Darnach vnnd hergegen / wer solche Mittel ver⸗
acht / oder verseumpt / vnd nicht gebraucht mit vnd
eneben andern Glaͤubigen / wann er sie doch haben
kan / der ist Gottloß entweder als ein Epicureer auff
der einen / oder als ein stoltzer Heiliger / auff der ande⸗
ren Seiten: Gleich wie auch der jenige / der sich ab⸗
sondert von einer solchẽ Gemeindte / die doch nichts
gemeines mit Babel hat in der Bekandtnuß jhrer
lehr (ohngeacht es auch boͤse Glieder vnter derfelbẽ
fbt / die sich der gottseligen Bekandtnuß nicht ge⸗
maͤß verhalten) schwerlich suͤndiget wider GOft /
entweder als ein loser Boͤßwicht / oder als
ein vermessener Phantast / den Gott auch
gewißlich deßwegen hart heimsuchen
vnd straffen wird
Daß aber von den Neulingen die jenige (ande⸗
rir zugeschweigen) die von vnsern Kirchen vnd de⸗
reo offentlicher Bekanntnus / Predigt / Gemeinem
Gebet / vnd Sacramenten außgehen vnnd sich ab⸗
sondern / gegen diese zweyte Regel handenn / das ist
behdes jhnen vnd jederman vor Augen gelegt in die⸗
sen 25 Capiteln. Derhalben mag nun Ergo
machen vnd schliessen wer schlies⸗
sen kan.
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