Objekt: Alt-Nürnberg

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deß Herren. 237 
der muß beneben den innwendigen Tugenden der 
Gottseligkeit vnd dero Vbungen auch die ordentli⸗ 
che Gnaden ⸗ Mittel deß Herren gebrauchen / wo er 
sie finden kan / ohne Abgoͤtterey vnd Menschen Sa. 
zungen / nemblich die Gemeindte / Predigt / Sacra⸗ 
ment vnd dergleichen: 
Darnach vnnd hergegen / wer solche Mittel ver⸗ 
acht / oder verseumpt / vnd nicht gebraucht mit vnd 
eneben andern Glaͤubigen / wann er sie doch haben 
kan / der ist Gottloß entweder als ein Epicureer auff 
der einen / oder als ein stoltzer Heiliger / auff der ande⸗ 
ren Seiten: Gleich wie auch der jenige / der sich ab⸗ 
sondert von einer solchẽ Gemeindte / die doch nichts 
gemeines mit Babel hat in der Bekandtnuß jhrer 
lehr (ohngeacht es auch boͤse Glieder vnter derfelbẽ 
fbt / die sich der gottseligen Bekandtnuß nicht ge⸗ 
maͤß verhalten) schwerlich suͤndiget wider GOft / 
entweder als ein loser Boͤßwicht / oder als 
ein vermessener Phantast / den Gott auch 
gewißlich deßwegen hart heimsuchen 
vnd straffen wird 
Daß aber von den Neulingen die jenige (ande⸗ 
rir zugeschweigen) die von vnsern Kirchen vnd de⸗ 
reo offentlicher Bekanntnus / Predigt / Gemeinem 
Gebet / vnd Sacramenten außgehen vnnd sich ab⸗ 
sondern / gegen diese zweyte Regel handenn / das ist 
behdes jhnen vnd jederman vor Augen gelegt in die⸗ 
sen 25 Capiteln. Derhalben mag nun Ergo 
machen vnd schliessen wer schlies⸗ 
sen kan. 
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