Gewerbe- und Straßenpolizei
ije 200 m Wegstrecke 10 5; Gebühr IV (bei Nacht): für 3 Personen bis zu
300 m Wegstrecke 70 —, für fernere je 150 m Wegstrecke 10 8.
3. Die vorübergehende ortspolizeiliche Vorschrift vom 14. April findet mit der Anderung
Anwendung, daß nur die obige Gebühr Jl eingeschaltet werden darf.
J. Als Warteplatz für die Kleinkraftwagen wird die Ostseite des östlichen Anlage—
bierecks vor dem Hauptbahnhofe unter Ausschluß der großen Kraftfahrzeuge bestimmt.
Am Schlusse des Berichtsjahres waren die Fahrzeuge wegen Gummimangels
noch nicht in den Dienst gestellt.
Dienstmänner. Am Jahresschluß waren 72 (73) Dienstmänner vorhanden.
Im übrigen gilt auch für das Berichtssjahr, was im Verwaltungsbericht 1915 gesagt ist
Deffentliche Uhren. Siehe Abschni i
. znitt IX, 2 unter „Sonstige Verwalt ige
der Branddirektion.“ sia walt ungezweige
Flurpolizei. Die Flurbewachung wurde auch im Berichtsjahre so ausgeübt, wie sie
im vorjährigen Verwaltungsbericht (S. 72) geschildert ist.
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