Metadaten: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Die Durchsetzung der brandenburgischen 
Ansprüche im Jahre 1796. 
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Hardenberg sah zu klar die Bedingungen eines ge- 
jeihlichen Staatslebens, als dass er nicht jenen Wirrwarr 
[remder Rechte, sobald er konnte, beseitigt hätte. Ueber- 
zeugt, dass die Geltendmachung der Landeshoheit keine 
Schwierigkeiten bereite, legte er auf die Art der Begründung 
weniger Gewicht. Bei seiner jedem systematischen, 
Adeduktiven Denken abholden Natur brachte er der Juris- 
prudenz wenig Verständnis entgegen.! Dazu hatte er in 
Rechtssachen nur eine sehr geringe Schulung. Die ganze 
Praxis hierin, auf welche er zurückblickte, bestand in der 
Chätigkeit, welcher er unmittelbar nach seiner Universitäts- 
zeit, nicht einmal ein Jahr lang, bei der Justizkanzlei zu 
Hannover obgelegen hatte? Darüber waren bei dem Re- 
gyierungsantritt des Königs in Ansbach - Bayreuth bereits 
zwanzig Jahre vergangen. Als 1792 die Patente angeschlagen 
wurden, bezeichnete er? die Giltigkeit der markgräflichen 
Verträge als sehr strittig; allgemein könne man sie nicht 
bejahen, um so weniger für den Nachfolger aus einer anderen 
Linie: weitere Gründe seien zu grosser Schaden für das 
ı. Klose 50f. 
2. Ebda 21. 
3. In dem Reskript an die Regierung T. Senats zu Ansbach u. 
an die Regierung zu Bayreuth vom 6. Hornung 1792.
	        
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