Durch eine Bittschrift ersuchte uns unser Bürger Wenzel
Jamitzer, tiefgebeugt vom Schmerze, um unsere Vermittlung
in nachstehender Sache:
In den letztverflossenen Monaten begab sich des Jam-
nitzers Sohn, Wenzel Jamnitzer, auf die Nachricht von dem
Beilager zwischen dem durchlauchtigsten König von Navarra
und Ew. Majestät Schwester, unter Mitnahme eines mit. grossem
Kunstfleiss hergestellten Tisches, Spiegels u. dgl. nach Frank-
reich, um bei dieser glorreichen Zusammenkunft höchster
Fürsten und Herrn eine Gelegenheit zum Verkauf dieser Gegen-
stände zu suchen. Es geschah aber, dass der genannte, sein
Sohn, die Hoffnung und der Trost seines Alters, zu Paris mit
Tod abging und unverzüglich alle in seinem Besitz befindlichen
Güter eingezogen wurden und zwar wohl desshalb, weil man
glaubte, dass, da der Verstorbene den gleichen Namen, wie der
Vater trägt, die betreffenden Gegenstände seien des Toten
Eigentum und nach Landesgewohnheit und Recht Ew. Majestät
verfallen. Wenn schon der Tod dieses Sohnes dem Vater lange
Zeit überaus schmerzlich war, so sah er doch, dass er sich
Aunmehr nach den weggenommenen Gütern umthun müsse, die
ihn in so ungebührlicher Weise entfremdet worden waren.
Desshalb hat er uns wieder und immer wieder um Bittschriften
an Ew. Majestät angegangen und so nehmen wir uns denn des
Gesuchstellers und seiner gerechten Sache an, wünschend,
Ew. Majestät, deren Gerechtigkeitssinn wir kennen, möge auch
hierin kein Unrecht dulden. Wir bitten mit besonderm Fleiss
für unsern Bürger, dass Ew. Majestät den obgenannten Tisch,
Spiegel u. dgl., welche nicht dem Sohne, sondern dem Vater
zugehörten, ausfolgen lasse. Möchte Euer Majestät anordnen
und befehlen, dass unserm mehrfachgenannten Bürger W. Ja-
mitzer und bezw. seinem Gewalthaber Alles ohe Verzug wieder
zugestellt oder ein entsprechender Schadenersatz geleistet werde,
in der Höhe, wie ihn Johannes Ker, der Kämmerer Ew. Kegel.
Majestät Frau Mutter und seine Beauftragten Joh. Bosch und
Paulus Furenberger unsere Bürger, benennen werden, welche
zu Paris sich aufhalten, damit das Geld sicher ausbezahlt werde.
Ew. Majestät sind wir zu Gegendiensten gerne erbötig.
Gegeben zu Nürnberg 20. Oct. 1572.
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg,
NULL
Jass
g0r
thei
kl
KIEL
0
„JO
gel!
Of
We
lie
er