Metadaten: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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war, welches Ludwig von Eyb bewog, seine Aufzeichnung 
über das Nürnberger Landgericht zu verfassen, ein Zeug- 
niss dafür, dass die Hingabe an den fürstlichen Dienst, 
wie sehr sie auch sein ganzes Wesen erfüllte, ander weite 
Interessen und Rücksichten bei ihm doch nicht ganz zu 
verdrängen vermochte. 
Fragen wir schliesslich nach der Bedeutung der Schrift, 
so liegt sie einmal darin, dass sie uns einen neuen Beweis 
von der geistigen Vielseitigkeit ihres Verfassers liefert, 
dann aber und vor Allem in dem sachlichen Werthe, den 
sie für die Erkenntniss ihres Gegenstandes hat. In leben- 
diger und klarer Darstellung gibt sie eine übersichtliche 
Schilderung der Verfassung und theilweise auch des Ver- 
fahrens des Nürnberger Landgerichtes. Sie ist allerdings 
eine Privatarbeit ; dazu, wie ihr Verfasser selbst sagt, lediglich 
aus dem Gedächtnisse geschrieben, also auch nicht ganz 
frei von Irrthum. Gleichwohl darf sie zu den bedeuten- 
deren Quellen für die Geschichte des Landgerichtes gezählt 
werden, denn einmal fasst sie den auch in anderen Quellen 
enthaltenen Stoff besser. und anschaulicher zusammen, als 
dies z. B. in irgend einer von den früheren Gerichtsord- 
nungen der Fall ist, dann aber bietet sie auch manches 
Neue, was die anderweit bekannten Nachrichten ergänzt 
und erläutert, und diese Ludwig von Eyb eigenthüm- 
lichen Angaben haben schon um der Person ihres Verfas- 
sers willen allen Anspruch auf Beachtung, da er wie mit 
allen Regierungsangelegenheiten seiner Fürsten, SO na- 
mentlich auch mit dem Wesen des Landgerichtes, welches 
so lange einer der Mittelpunete der zollerischen Politik war, 
seiner ganzen Stellung nach vertraut sein musste, wie er 
denn auch einmal als Markgraf Albrechts Anwalt am Land- 
gericht erscheint und später nach der dauernden Wieder-
	        
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