Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Zweiter Abschnitt. Geschichte der Stadtrechnungen. 747 
$ 8. Der Geldwert. 
Über die Zeit von 1377 bis 1794 erstrecken sich die uns erhaltenen 
nürnbergischen Register, und in diesen vier Jahrhunderten giebt es vielleicht 
nicht zwei Jahre, in denen der Wert ihrer Rechnungsmünzen, der Heller, 
Pfennige oder Kreuzer, der Pfunde oder Gulden, sich gleich geblieben 
wäre. Bald ist es der Metallgehalt, der sich verändert, bald schwankt 
die wirtschaftliche Energie, die Kaufkraft, die dem Gelde auf Grund seines 
Metallgehaltes zugeschrieben wird, 
Für das vierzehnte Jahrhundert können wir für den Heller die 
Bewegungen seines Silbergewichtes nur an den Veränderungen seines 
Wertverhältnisses zum ungarischen Goldgulden messen. Dieser kann von 
der Mitte des‘ vierzehnten bis zu der des fünfzehnten Jahrhunderts als 
eine nahezu stabile Gröfse gelten!). Auch das Wertverhältnis zwischen 
Gold und Silber dürfte wenigstens für die Jahre 1377 bis 1427 im grofsen 
und ganzen dasselbe geblieben sein. Wenn also die Zahl der dem Werte 
eines ungarischen Guldens gleich gerechneten Heller in dieser Zeit steigt, 
so läfst dies auf eine Abnahme ihres Feingehaltes schliefsen. Laut den 
Registern betrug der Goldwert des Pfundes Heller, auf den ungarischen 
dulden (== 3,583 gr Feingold) zurückgeführt: ?) 
Jahr |Goldwert des @ hl 
(lung 
Tahr hoher den ZA /Goldwert des % hl 
877 .—9% 1386 0.81 
1378 0.95 1387 0.80 
1381 | 0.91 1388 0.80 
1382 0.91 1389 [0.74] 
L383 [0.87] 1390 © 0.67 
1384 [0.87] 1391 / 0.61 
1385 | 0.83 1392 0.61 
Hieraus erhellt, dafs der Heller sich seit 1377 von Jahr zu Jahr ver- 
schlechterte, bis er 1396 im amtlichen Verkehr schliefslich nur noch auf 
den dritten Teil der Silbermenge geschätzt wurde, auf die er zwanzig Jahre 
früher ausgemünzt worden war. In Wirklichkeit dürfte aber seine Ent- 
wertung noch viel weiter gegangen sein, da im freien Verkehr das Pfund 
Heller zur selben Zeit nur für dreifsig vollwichtige Pfennige alten Ge- 
präges in Zahlung genommen wurde.*) 
Bereits 1394 hatte sich der Rat durch königliches Privileg zur Aus- 
prägung von halbfeinen Hellern ermächtigen lassen, deren dreifsig auf ein 
1) Vergl. Hegel, Chron. I, 230. 
2) Der Berechnung liegt der in den Registern angegebene Guldenkurs zu Grunde. 
Die in eckige Klammern eingeschlossenen Zahlen stellen den Jahresdurchschnitt dar. 
3) Genauer 1 Guns — 1% 6 hl. 4) Vergl. oben S. 742 f.
	        
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