Zweiter Abschnitt. Geschichte der Stadtrechnungen. 747
$ 8. Der Geldwert.
Über die Zeit von 1377 bis 1794 erstrecken sich die uns erhaltenen
nürnbergischen Register, und in diesen vier Jahrhunderten giebt es vielleicht
nicht zwei Jahre, in denen der Wert ihrer Rechnungsmünzen, der Heller,
Pfennige oder Kreuzer, der Pfunde oder Gulden, sich gleich geblieben
wäre. Bald ist es der Metallgehalt, der sich verändert, bald schwankt
die wirtschaftliche Energie, die Kaufkraft, die dem Gelde auf Grund seines
Metallgehaltes zugeschrieben wird,
Für das vierzehnte Jahrhundert können wir für den Heller die
Bewegungen seines Silbergewichtes nur an den Veränderungen seines
Wertverhältnisses zum ungarischen Goldgulden messen. Dieser kann von
der Mitte des‘ vierzehnten bis zu der des fünfzehnten Jahrhunderts als
eine nahezu stabile Gröfse gelten!). Auch das Wertverhältnis zwischen
Gold und Silber dürfte wenigstens für die Jahre 1377 bis 1427 im grofsen
und ganzen dasselbe geblieben sein. Wenn also die Zahl der dem Werte
eines ungarischen Guldens gleich gerechneten Heller in dieser Zeit steigt,
so läfst dies auf eine Abnahme ihres Feingehaltes schliefsen. Laut den
Registern betrug der Goldwert des Pfundes Heller, auf den ungarischen
dulden (== 3,583 gr Feingold) zurückgeführt: ?)
Jahr |Goldwert des @ hl
(lung
Tahr hoher den ZA /Goldwert des % hl
877 .—9% 1386 0.81
1378 0.95 1387 0.80
1381 | 0.91 1388 0.80
1382 0.91 1389 [0.74]
L383 [0.87] 1390 © 0.67
1384 [0.87] 1391 / 0.61
1385 | 0.83 1392 0.61
Hieraus erhellt, dafs der Heller sich seit 1377 von Jahr zu Jahr ver-
schlechterte, bis er 1396 im amtlichen Verkehr schliefslich nur noch auf
den dritten Teil der Silbermenge geschätzt wurde, auf die er zwanzig Jahre
früher ausgemünzt worden war. In Wirklichkeit dürfte aber seine Ent-
wertung noch viel weiter gegangen sein, da im freien Verkehr das Pfund
Heller zur selben Zeit nur für dreifsig vollwichtige Pfennige alten Ge-
präges in Zahlung genommen wurde.*)
Bereits 1394 hatte sich der Rat durch königliches Privileg zur Aus-
prägung von halbfeinen Hellern ermächtigen lassen, deren dreifsig auf ein
1) Vergl. Hegel, Chron. I, 230.
2) Der Berechnung liegt der in den Registern angegebene Guldenkurs zu Grunde.
Die in eckige Klammern eingeschlossenen Zahlen stellen den Jahresdurchschnitt dar.
3) Genauer 1 Guns — 1% 6 hl. 4) Vergl. oben S. 742 f.