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Vorstehend aufgeführte und andere Schreibmaterialien verursachten einen Aufwand von
2046,6 Mark.
Der geringe Bedarf an Federn und Bleistiften ꝛc. kommt daher, daß alle magistratischen
Beamten und Bediensteten dieselben nicht vom Stadtmagistrat geliefert erhalten, sondern zu deren
Beschaffung ein Federngeld von je 7 Mark jährlich beziehen, was im ZJahre 1897 eine Aus—
Jabe von 2395,13 Mark erforderte.
III. Benützung des Telephons.
Von der Generaldirektion der Internationalen Bell Telephone Compagnie in New-York
kam am 3. März 1880 beim Stadtmagistrat eine Denkschrift über die Errichtung von Tele—
ohonzentralstationen in München, Nürnberg und Augsburg in den Einlauf mit der Anfrage,
ob die Stadtverwaltung etwa geneigt wäre, für den beabsichtigten Zweck Straßen und Plätze
zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung wurde die Herstellung einer Reihe von Leitungen
für öffentlichen Zwecke und deren unentgeltliche Benützung angeboten. In der bezeichneten
Denkschrift wurde darauf hingewiesen, daß in der neuesten Zeit das Telephon in Amerika,
England und teilweise auch in Frankreich durch telephonische Zentralstationen mit Abzweigung
in die verschiedenen Geschäfts- und Wohnhäuser vermittels eines Schall-Sammel- und Ver—
stärkungsapparates praktische Verwertung gefunden habe, daß insbesondere in Cincinnati im
September 1878 eine derartige Zentralstation errichtet worden sei und daß auf eine Entfernung
von 50 Kilometern gesprochene Worte noch deutlich vernehmbar seien. Ferner wurde darin
betont, daß das Zentralbureau in Cincinnati bei seiner Eröffnung 18 Abonnenten zählte, nach
Verlauf eines Jahres aber bereits 2000 Geschäftshäuser und Private an dasselbe angeschlossen
vorden waren.
Seitens des Magistrats wurde nicht gesäumt, diese Anregung weiter zu behandeln. Die
zur Begutachtung aufgeforderten Techniker äußerten jedoch Bedenken dagegen, neben der schon
ziemlich ausgedehnten Feuertelegraphenleitung in den Straßen und Plätzen noch weitere ober—
rdische Leitungen zuzulassen. Dies war hauptsächlich der Grund, welcher den Magistrat ver—
anlaßte, bei der Sache eine abwartende Stellung einzunehmen; andererseits wollte man aber
auch die Erfahrungen über den praktischen Wert dieser Einrichtungen in München und
Augsburg abwarten.
Eine am 8. November 1880 erlassene Entschließung des königlichen Staatsministeriums
des königlichen Hauses und des Aeußern ordnete an, daß alle Gesuche um telephonische
Leitungen, soweit es sich nicht um Anlagen innerhalb geschlossener Privaträume zur aus—
schließlichen Benützung eines und desselben Besitzers handle, dem Ministerium selbst zur
Würdigung und Bescheidung in Vorlage gebracht werden müßten.
Der Stadtmagistrat faßte am 8. April 1881 den Beschluß, die Benützung der Straßen
und Plätze der Stadt zur Anlage von Telephoneinrichtungen, soweit nur Vrivatineressen in
Betracht kämen, nicht zu gestatten.
In einer von einem „Komitsé für die Telephoneinrichtung in Nürnberg und Fürth“ an
das königliche Staatsministerium gerichteten Eingabe vom 23. Mai 1883 wurde ausgeführt,
daß sich die Münchener Fernsprecheinrichtung trotz der kurzen Zeit ihres Bestehens als Ver—
erenennn aetn deih tenhhe habe. Zugleich wurde gebeten, die beiden industriellen
berg und Fürth möglichst bald mit einer Fernsprechleitung zu versehen. In der
an den Magistrat gerichteten Eingabe dieses Komités ist bemerkt, daß es gelungen sei, in
wenigen Tagen 195 Unterschriften von Reflektanten auf 227 techst Unber
und 51 Unterschriften für 51 Sprechstellen i i Jernsprechstellen in Nurwbern
Ytellen in Fürth zu erhalten. Die Bittschrift dieses