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20. März 1854 einigte man sich dahin, dass die bisherigen Lösch-
kompagnien beizubehalten sind und nur darauf zu sehen ist, dass
durch tüchtige, verantwortlich zu machende Rottmeister und Haupt-
leute das Erscheinen der Kompagniemitglieder auf dem Brand
bezw. Sammelplatz bestätigt wird.
Das grosse Brandunglück am 5. April 1854 im Puscherschen
Haus in der Zisselgasse (jetzt Albrecht Dürerstrasse 7), bei welchem
acht Menschenleben zu Grunde gingen, gab Veranlassung, dass
die Beratungen sofort wieder aufgenommen und rascher betrieben
wurden.
In der Kommissionssitzung vom 12. April 1854 wurde
beschlossen: Eine wesentliche Änderung an der Fenerlöschordnung
ist nicht vorzunehmen.
Die vor einem Jahre gebildete freiwillige Fenerwehr, aus
46 Mann bestehend, hat in der Anwendung der Lösch- und
Rettungsgeräte eine solche Fertigkeit erlangt, dass sie erspriessliche
Dienste zu leisten vermag.
Dagegen wird für notwendig erachtet die Bildung einer
ständigen Nachtwache.
a) für die Sebalder Seite bestehend aus 15 Mann im
Fünferhaus.
Durch öffentliche Aufforderung ist der Versuch zu machen,
die bereits bestehende freiw. Feuerwehr nummerisch so zu ver-
stärken, dass sie ohne zu grosse Belästigung den Nachtdienst
dieser Wache übernehmen kann.
b) für die Lorenzer Seite im Bauhof.
Diese Wache ist durch die Bauhandwerker zu beziehen und
genügen 6 Mann. weil die Geräte durch Pferde transportiert
werden.
Jedem Mann sind für jede Wache 24 Kreuzer zu vergüten.
Die Kompagnie der Bauhandwerker ist auf 150 Mann zu stellen.
Die Peuntpferde sind von 3 Paar auf 4 Paar zu erhöhen zur
schleunigen Beischaffung der Leitern, Hacken und sonstiger Geräte.
Die Anschaffung eines zweiten vollständigen Rettungs-
apparates mit ca. 500 fl. Kosten ist notwendig. Die übrigen Vor-
schläge waren untergeordneter Natur und können übergangen
werden. Die Anträge gingen mit Kommissionsbericht am 13. April
d. 1]. an das Gemeinde-Kollegium zur Erinnerungsabeabe.