Objekt: Bis zur reformatorischen Thätigkeit in Altenburg (Band 1)

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des Lebens, der Herzen und der Sitten, nicht des Ortes 
der Zeit, der Kleidung oder ähnlicher Äußerlichkeiten“. 
Die wittenberger Beschlüsse hielten die Brüder an, „aus 
freier Liebe ihren Oberen zu gehorchen. Diese Forderung 
hatte sich als dehnbar erwiesen und mußte deshalb jeder 
mißverständlichen Auffassung gegenüber genauer ausgeführt 
werden. Die Art, wie solches geschieht, läßt deutlich eine 
einschränkende Einwirkung der gemäßigten Partei und wohl 
namentlich der geplagten und oft machtlosen Prioren er— 
kennen. Die Regel, die Statuten und Einrichtungen der 
Vorfahren sind zu beobachten. „Wir wollen nämlich“, 
sagt der neunte Satz, „daß regel- und statutenmäßig in 
unsern Klöstern übereinstimmend gelebt werde, um in der 
Gleichförmigkeit der äußeren Gebräuche die Einmütigkeit 
der Herzen zu zeigen. Kein Hausvater vermag ohne feste 
Regel die Seinigen zu regieren, aber doch muß es im 
Geiste geschehen durch Gottes Wort, eingedenk des Christen⸗ 
tums, dem alles weichen muß“. Aber hinwiederum: „Alles 
Carven- und Scheinwerk (11)“, „alle Falschheit und Ver— 
derbnis (12)“, „aller gottlose Aberglaube und nichtswürdige 
Gewissenstrug (13)“ sollen abgeschafft und „allein die wahre 
Religion gesucht (12)“ werden. „Wenn wir durch den 
Verkauf der Messen unsern Unterhalt suchen“, heißt es in 
der zehnten Position, „mit Betrügereien und Possen Almosen 
zusammenbringen, die Käse höher schätzen als die Seelen, 
in Rausch und Müßiggang leben und um die heilige 
Schrift uns nicht kümmern u. s. w., sind wir dann nicht 
in einer doppelt babpylonischen Gefangenschaft ?“ Welch' 
herbe Kritik an dem ganzen damaligen Zustand des Kloster⸗ 
und Kirchenwesens! In Wittenberg war kurzer Hand der 
Bettel verboten worden. Solche Bestimmung war leichter
	        
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