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des Lebens, der Herzen und der Sitten, nicht des Ortes
der Zeit, der Kleidung oder ähnlicher Äußerlichkeiten“.
Die wittenberger Beschlüsse hielten die Brüder an, „aus
freier Liebe ihren Oberen zu gehorchen. Diese Forderung
hatte sich als dehnbar erwiesen und mußte deshalb jeder
mißverständlichen Auffassung gegenüber genauer ausgeführt
werden. Die Art, wie solches geschieht, läßt deutlich eine
einschränkende Einwirkung der gemäßigten Partei und wohl
namentlich der geplagten und oft machtlosen Prioren er—
kennen. Die Regel, die Statuten und Einrichtungen der
Vorfahren sind zu beobachten. „Wir wollen nämlich“,
sagt der neunte Satz, „daß regel- und statutenmäßig in
unsern Klöstern übereinstimmend gelebt werde, um in der
Gleichförmigkeit der äußeren Gebräuche die Einmütigkeit
der Herzen zu zeigen. Kein Hausvater vermag ohne feste
Regel die Seinigen zu regieren, aber doch muß es im
Geiste geschehen durch Gottes Wort, eingedenk des Christen⸗
tums, dem alles weichen muß“. Aber hinwiederum: „Alles
Carven- und Scheinwerk (11)“, „alle Falschheit und Ver—
derbnis (12)“, „aller gottlose Aberglaube und nichtswürdige
Gewissenstrug (13)“ sollen abgeschafft und „allein die wahre
Religion gesucht (12)“ werden. „Wenn wir durch den
Verkauf der Messen unsern Unterhalt suchen“, heißt es in
der zehnten Position, „mit Betrügereien und Possen Almosen
zusammenbringen, die Käse höher schätzen als die Seelen,
in Rausch und Müßiggang leben und um die heilige
Schrift uns nicht kümmern u. s. w., sind wir dann nicht
in einer doppelt babpylonischen Gefangenschaft ?“ Welch'
herbe Kritik an dem ganzen damaligen Zustand des Kloster⸗
und Kirchenwesens! In Wittenberg war kurzer Hand der
Bettel verboten worden. Solche Bestimmung war leichter