Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Auch die angesehensten Bürger der Stadt belehnte er mit ihren 
alten Rechten und Besitzungen, den Konrad Groß mit dem Schultheißen— 
amt, den Waldstromer mit dem Oberforstmeisteramt, die Vischbecken 
mit ihren Weihern bei Pillenreut. 
Kamen alle diese Gnaden und Freiheiten, die der neue König so 
freigiebig an die Stadt austeilte, auch der gesamten Bürgerschaft zu 
gute, so trugen doch den größten Nutzen, die größte Ehre und Macht⸗ 
erweiterung vor allem Diejenigen davon, die durch ihre amtliche oder 
bürgerliche Stellung an der Spitze der Bürgerschaft standen. Und 
so werden wir es natürlich finden, daß die ratsfähigen Geschlechter 
der Stadt, aber auch die große Mehrheit der von einer direkten 
Beteiligung am Stadtregiment ausgeschlossenen sog. „Erbaren,“ der 
Großkaufleute und anderer durch Reichtum und Ansehen hervor— 
ragender Bürger den alten König Ludwig bald vergessen hatten und 
sich bereitwillig an seinen siegreich das Feld behauptenden Gegner 
anschlossen. Indessen sollten sie nicht ungestört in ihrem ruhigen 
Besitz gelassen werden. Damals zuerst sehen wir auch hier in 
Nürnberg die unteren Stände sich regen und Anteil am Stadt— 
regiment und damit einen bestimmenden Einfluß auf die Geschicke der 
Stadt verlangen. 
Das Verlangen nach einer demokratischen Organisation der Stadt⸗ 
»erwaltung ging zu jener Zeit durch ganz Deutschland. Man war 
unzufrieden mit der alleinigen Handhabung des Stadtregiments durch 
die Geschlechterfamilien, die nach und nach lediglich durch das Recht 
der Gewohnheit auf erbliche Weise in den Besitz der Ratsfähigkeit 
gekommen waren und die übrigen Bürger ganz und gar von der Teil— 
nahme an der Regierung ausgeschlossen hatten. Die Steuern, hieß es, 
die der saure Schweiß aller Bürger, ja wohl vorzugsweise der ärmeren 
Klassen hervorbrächte, würden verschwendet und im Privatinteresse der 
am Ruder sitzenden Familien verwandt. Und wollte man auch noch 
so gut von den einzelnen Mitgliedern des Rats denken, mußte eine 
Stadtverwaltung, die sich selbst ergänzte, die ihre Beschlüsse in geheimer 
Sitzung faßte und über die Verwendung der Stadteinkünfte dem steuer—⸗ 
zahlenden Volke keine Rechenschaft abzulegen schuldig war, den Arg— 
wohn nicht auch der wohlmeinendsten in der Bürgerschaft erregen? 
Dazu klagte man über den Übermut und die Hoffart der Geschlechter, 
zumal der jungen Patriziersöhne, und daß der Arme dem Reichen 
gegenüber kein Recht erhielte, vielmehr aller Orten unterdrückt und 
benachteiligt würde. War es doch natürlich, daß dem so war, denn 
dieselben Herren, die allein die Ratswürden bekleideten, saßen auch 
allein zu Gericht auf den Schöffenstühlen.
	        
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