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Soziale Versicherung
Nach den vom Stadtmagistrat genehmigten Vorschlägen des Ärztlichen Bezirksvereins
hat dieser Verordnungsprüfungsausschuß wie folgt zu verfahren.
Der Revisor der Gemeindekrankenkasse stellt monatlich die vorgefundenen Rezeptbean—
standungen zusammen und unterbreitet sie dem Verordnungsprüfungsausschuß, welcher monatlich
zur Erledigung der Beanstandungen zusammentritt. Der Prüfungsausschuß entscheidet dann,
ob im einzelnen Falle der betreffende Arzt für die ganzen oder teilweisen Kosten einer bean—
standeten Verordnung aufzukommen hat, sowie darüber, ob ein Arzt im allgemeinen zu viel und
zu teuer verordnet. Ist letzteres der Fall, so verwarnt der Ausschuß den betreffenden Arzt.
Der Verordnungsprüfungsausschuß hat über seine Tätigkeit genau Buch zu führen, um
feststellen zu können, ob sich die Verfehlungen gegen die Heilmittelverordnungsvorschriften bei
einem Arzte wiederholen. Im letzteren Falle stellt dann der Ausschuß nach wiederholter erfolgloser
Mahnung Antrag auf zeitweilige Suspendierung von der Tätigkeit für die Gemeindekrankenkasse.
Der Verordnungsprüfungsausschuß trat erstmals am 1. Mai 1910 unter Zuziehung des
Rezeptrevisors zusammen. Auf Grund der Ergebnisse der Prüfung in den im Jahre 10910 abge—
haltenen 7 Sitzungen hat der Ausschuß 229 Mahnschreiben bezw. Aufforderungen an die Kassen—
ärzte, deren Berordnungen Anlaß zu Beanstandungen gaben, gerichtet. Über die finanziellen
Erfolge der Tätigkeit des Prüfungsausschusses wird der nächste Bericht Aufschluß geben.
Durch die Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 19. Oktober und 2. November 1909 wurde
mit Wirkung vom 1. Januar 1910 an der allgemeine Verpflegungskostensatz des städtischen
Krankenhauses auch für die Mitglieder der Gemeindekrankenkasse von 3 M. auf 3,50 M erhöht.
Diese Erhöhung führte bei 130 583 Verpflegungstagen im Jahre 1910 zu einer Mehrbelastung der
Gemeindekrankenkasse im Betrage von 68 291,50 M. Anschließend wurde, mit dem J1. Juli 1910
beginnend, ein Antrag der Besitzer von Privatheilanstalten hier genehmigt, daß auch diesen
für den Verpflegungstag 3,80 M, zu bezaählen seien.
Infolge der großen Zunahme der Mitglieder und damit auch der Geschäfte der Kasse er—
wiesen sich die Räume dieser seit Jahren als zu klein. Nach der Fertigstellung des neuen
Amtsgebäudes Theresienstraße Nr. 1 wurden deshalb der Krankenkasse die im Erdgeschosse dieses
Gebäudes gelegenen, den Zwecken dieser Kasse und deren großem Personenverkehr besonders
angepaßten, mit den neuesten Einrichtungen für Licht- und Luftzufuhr versehenen Räume
(Schaltersystem mit 26 Schaltern) zur Benutzung zugewiesen. In diesen Räumen, welche am
29. April 1910 von der Krankenkasse bezogen wurden, vollziehen sich die Geschäfte auch bei
großem Personenverkehr ohne Schwierigkeiten; sie zählen wohl zu den besten und zweckent—
sprechendsten Einrichtungen der Krankenkassen des Deutschen Reiches. Von dem ZSeitpunkte
der Benutzung dieser Räume an konnten auch die bis dahin bestandenen beiden Nebenzahlstellen
für Krankengelder eingezogen werden. Um eine raschere Personenabfertigung bei der Einzahlung
von Beiträgen bei der Kasse herbeizuführen, wurde durch Gesamtbeschluß vom 9. September
1910 die Errichtung einer Zahlstelle für die Beiträge derjenigen Kassenmitglieder, welche gemäß
8 11 des Krankenversicherungsgesetzes die Kassenmitgliedschaft freiwillig fortsetzen, genehmigt
und in Betrieb genommen.
Der 89 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, daß die Verwaltung der Ge—
meindekrankenkasse durch die Gemeinde unentgeltlich geführt wird.
Es erwuchsen der Gemeinde folgende Berwaltungskosten: 1910 1909
An Personalausgaben für die Gemeindekrankenkasse. .. 104210 92 377
Personalausgaben für die Meldestellen..... 17849, 14579,
sachlichen Ausgaben für die Gemeindekrankenkasse .. 13955 , 10 904 ,
sachlichen Ausgaben für die Meldestellen . .. 33658, 1462,
zusammen . . 130 379 M 120 858 M
Die sonstigen Rechnungsergebnisse siehe S. 308. Obwohl im Berichtsjahre die durch die
Erhöhung des Krankenhausverpflegungssatzes von 3.M auf 3, 50 M entstandene Mehrausgabe von
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