Aber auch die Frage der Erwerbung von Schule
und Gotteshaus trat immer dringender an den Religions-
verein heran. Seit Anfang 1858 war im Krieger’schen
Gasthause »zum weissen Lamm« eine Stätte für den Gottes-
dienst, und nach Anstellung des Lehrers Fried in einem
anstossenden Raume die Schule eingerichtet. Als nun
die Zahl der Familien auf mehr als fünfzig angewachsen
und ein weiterer Zuzug von Israeliten zu erwarten
war, hielt es die Verwaltung des Religionsvereins in
Anbetracht, dass der Betsaal zu klein werden dürfte, für
ihre Pflicht, Anordnungen zu treffen, »um die dereinstige
Erwerbung von Anwesen für Synagoge, Schule und Fried-
hof möglichst zu erleichtern«. Zu diesem Zwecke sollte
durch Entrichtung von bestimmten Beiträgen (100 fl. für
jede Familie), durch Erhebung von Schulgeld, sowie durch
Ansammlung von Spenden ein Fond gegründet. werden 1.
Ein Jahr später setzte die Generalversammlung eine sieben:
gliedrige Baukommission ein, welche zur Erwerbung der
bezeichneten Realitäten »die geeigneten Schritte« thun
sollte ?). Dieser Beschluss wurde in der folgenden Vorstands:
sitzung gegen den Protest einer Minorität abgelehnt 3).
Inzwischen wurde das Betlokal thatsächlich zu klein und
man behalf sich dadurch, dass das Lehrzimmer beim Gottes
dienste mit Verwendung fand. Aber dieser Notbehelf konnte
über die Dringlichkeit der Frage nicht hinwegtäuschen,
zumal der Besitzer des Hauses wiederholentlich gekündigt
und andere Lokalitäten für die Schule und den ständigen
Gottesdienst in Miete nicht zu bekommen waren. Dem
Religionsverein war es jedoch nicht‘ vergönnt, nach dieser
Richtung hin etwas Positives zu schaffen. Die Meinungen
Prot. vom 6. April 1860,
» -Prot. der Generalversammlung vom 28. März 1861.
8) Prot. vom 7. April 1861.