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ein Vierteil dem Konrad von Lentersheim, das er
15365 dem Markgrafen um 400 Gulden verkaufte, das
dritte Vierteil einem andern Contz von Lentersheim,
Vettern des ebengenannten Konrad vonLe ntersheim;
das vierte Vierteil aber einem Apel von Krailsheim.
1375 wurde die Veste Wald, nachdem sie wegen des Raubs,
welchen der Skkelein von Gailing daraus getrieben,
zerstört und von Karl IV. dem Burggrafen verliehen.
Dieser konnte jedoch nicht umhin, die, wie es scheint un—
schuldigen Besitzer der beiden andern Vierteile, zu entschädigen
und zufriedenzustellen, und zwar einen Konrad Fuchs
von Suntheim zu Gunzenhausen gesessen, als
Gläubiger oder als Lentersheimischen Interessenten
mit 375 Gulden bar, den Apel von Crailsheim aber
dadurch, daß er gegen Belassung seines Vierteils sich 1886
verpflichtete, dem Burggrafen davon gewärtig zu sein.
Der Burggraf hatte die Veste, mit Ausnahme dieses Krails—
heimischen Anteils, der später auf irgend eine Art auch'
heimgefallen sein muß, 1381 einem von Lentersheim zum
Leibgeding verschrieben. In gleicher Art kam sie an
Martin von Eyb, 1406 an Hermann von Vesten—
berg, gesessen zu Wald. 1448 an die von Leonrodt,
1459 an die Motschidel. 1518 ließ sich solche der
Kaiser Maximilian vom Markgrafen abtreten, indem
er gesonnen war, sie seinem Günstling Veit von Lenter—
heim unter dem Namen der Treuburg zuzuwenden, was
aber durch den bald erfolgten Tod des Kaisers unvollzogen
und also Wald wieder in den Händen des Markgrafen
verblieb. 1565 war der markgräfliche Jägermeister
Michael von Dowitsch zugleich Amtmann in— Wald.
1610 verlieh der Markgraf dem von Lentersheim
erblich das Ämtlein und Schlößlein Wald unter anderm,
löste es aber 1617 wieder ein und reichte es 1626 denen
von Zocha zu Lehen, von denen es aber 1749 wieder