fullscreen: Hauß-Music Geistlicher Gesäng/ darunter etliche auff die fürnembsten Fest deß Jahrs [Tenor]

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75. Blitzableiter; Z3. Dezember 1886 
N die Auffaugstangen haben Spitzen zu erhalten, welche aus 
reinem, guüͤten Kupfer herzustellen sind. Diese Spitzen, 
100 bis 200 Millimeter lang und unten 30 bis 32 Millimeter 
stark, sind mittels eines Gewindes solid an der eisernen 
Fangstange zu befestigen. Das obere Ende der Spitzen läuft 
a emen 20 bis 30 Millimeter hohen Konus aus, auf welchen 
entweder ein starkes, aus Platinblech geschweißtes Hütchen 
folid aufgelötei oder eine Platinnadel fest eingeschraubt ist. 
Die Befestigung der Drähte an der Fangstange oder Spitze 
hat in der Weise zu geschehen, daß eine dauerhafte, metallische, 
innige Verbindung zwischen Stange beziehungsweise Spiztze 
und Draht erzielt wird. 
III. Leitungen. 
1) Die Leitungen sind aus gutem Kupfer herzustellen. 
Bei gewöhnlichen Leitungen ist ein Querschnitt von 
mindestens 22 Quadratmillimeter einzuhalten, was einem 
Drahtseile von 7 Drähten von je 2 Millimeter Dicke oder 
einem massiven Drahte von 5,4 Millimeter Dicke entspricht. 
Leituugen, welche sehr schwer zugänglich sind, wie bei 
hohen Türmen, Dampfkaminen ꝛc erhalten die doppelte Stärke. 
Ist eine Verbindung der Leitungsdrähte notwendig, so hat 
dies durch Anwendung von überzuschraubenden Kupfermuffen 
zu geschehen. 
Das einfache Umwickeln der Drähte an den Stößen ist 
untersagt. 
Die Leitungen erhalten auf zirka je 2 Meter Eisenträger mit 
Ösen, in welchen dieselben ohne Umwickelungen gelegt werden. 
Das Anspannen der Leitungen darf keinessalls durch 
Umwickelung der Leitungsdrähte um die Stiften geschehen, 
sondern sind hiezu Drahtansätze, die mit der Leitung verbunden 
verden, zu benützen. 
Kurze, scharse Biegungen sind zu vermeiden. 
Die Ableitungen erhalten oberhalb des Bodens 2 Meter lange 
Schutzröhren 'oder Schutzbretter, und sind auch bei Gesimsen 
scharfe Biegungen zu vermeiden. 
IV. Bodenleitungen. 
Ist ein Gebäude nicht mit Gas- oder Wasserleitung versehen 
oder liegen in der Nähe desselben keine Gas- und Wasser⸗ 
leitungsröhren, so ist die Bodenleitung in das Grundwasser 
selbst oder bis in das auch bei trockener Jahreszeit noch vom 
Brundwasser durchfeuchtete Erdreich zu führen. 
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