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sie freilich nicht anführen, die religiöse Intoleranz sei
Selbst wenn früher oder später in der Umgebung des
Leichenackers Wohnungen erbaut werden sollten, so würde
dies, wie bereits im Medizinal-Obergutachten ausgesprochen.
von keiner Bedeutung sein, Werden doch täglich neue
Gebäude in der Umgebung der alten Friedhöfe errichtet,
ohne dass die Gesundheitspolizei dagegen einschreitet.
Die Furcht vor den Ausdünstungen des Leichenackers,
besonders von Sandgräbern, sei übertrieben, da die Er-
fahrung lehre, dass Leute, die in der nächsten Umgebung
eines Friedhofes und in diesem selbst wohnen, wie z. B
Totengräber, Geistliche u. s. w. in der Regel ein eben so
hohes und vielleicht höheres Alter erreichen als andere
Menschenkinder. Die Behauptung der Beschwerdeführer,
dass die im Bau begriffene Würzburger Bahn in der Nähe
des projektierten Begräbnisplatzes ausmünden werde, wird
als Erfindung bezeichnet, Endlich wird darauf hingewiesen,
dass die Kultusgemeinde Fürth der Nürnberger Gemeinde
die Mitbenützung ihres Begräbnisplatzes gekündigt hat und
die letztere hierdurch in die peinlichste Verlegenheit ver
setzt wurde.
In der That war die Nürnberger Gemeinde in eine
grosse Notlage geraten, da sie vom 1. Oktober 1862 an
den Fürther Friedhof nicht mehr benützen sollte, Der
seit 3. März angekaufte Friedhofsplatz durfte in Folge der
von den Adjacenten erhobenen Einwendungen seiner Be
stimmung nicht übergeben werden, die Entscheidung der
Regierung war Ende September noch nicht eingetroffen
Der Vorstand sah sich daher genötigt in einem Schreiben
vom 22, September die Fürther Vorstandschaft unter Dar-
legung der Verhältnisse zu ersuchen, den Termin der Mit-
benützung ihres Friedhofes verlängern zu wollen bis die
König]. Regierung ihre Bewilligung erteilt, und hierauf die