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3. Die Fürsorge für das ritualmässige Fleisch,
4. Die Obsorge für Beerdigung.
5. Der Anschluss an das Rabbinat Fürth.
Die Organe des Vereines bestehen a) aus einem
Vorsteher mit einem Ausschusse von 4 Mitgliedern, wovon
der Vorsteher, dann die Hälfte der Ausschussmitglieder
aus dahier ansässigen Israeliten gewählt werden müssen,
b) aus der Versammlung aller Mitglieder.
Die Umlagen werden den Beschlüssen vom 29. März
1857 gemäss in 4 Abstufungen mit den dort festgesetzten
Steuersätzen erhoben!)undsind exekutierbar, Zur Bescheidung
von Steuerreklamationen wird der Ausschuss um 2 Mitglieder
verstärkt, von denen eines in Nürnberg ansässig sein muss
Der Verein steht unter Aufsicht und Kuratel der
Staatspolizei, die zu allen Anstellungen, Erwerbungen u. s. w.
ihre Zustimmung zu geben hat und der alljährlich die
Rechnungen vorzulegen sind. *)
Durch Akklamation wurden sofort gewählt: Als Vereins-
vorsteher: Löb Hopf; als Ausschussmitglieder: Lippmann
Scherer, Elias Kohn, Simon Forchheimer, Simon
Adler; zur Verstärkung des Ausschusses: Joseph Hopf,
Salomon Loew Erlbacher.
Nur das kurze Dasein von 3 Jahren war dem
Religionsverein beschieden, aber diese Zeit kann als die
Sturm- und Drangperiode der Nürnberger Gemeinde be:
zeichnet werden. Es war viel Leben und Bewegung in
dem Verein. Die Aufgaben, die zu lösen waren, veranlassten
) S. oben S. 12.
% In dem Protokoll vom ı. Februar 1859 ist über den Namen
der Vereinigung keine Bestimmung getroffen. Bald ist daselbst von
ainem »Verbande«, bald von einem »Verein« die Rede. Die Vor
standschaft hat, wie ihre Akten zeigen, den Namen »JIsraelitische)
Religionsverein« angenommen. Den gleichen Namen führte zu dieser
Zeit auch die israelitische Gemeinde in Fürth. S. weiter S. 26 Anm. ı