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von geschickter und treuer Berufserfüllung der Lehrer und Lehrerinnen sowie der Schul—
aufsichtsbehörden muß Anerkennung gezollt werden.
Im Schuljahre 1911,12 fanden 111 Schlußprüfungen der Werktagsschule und 91 Ent—
lassungsprüfungen der Mädchenfortbildungsschulen statt.
Lehrpersonal. Die am 1. Januar 1910 in Kraft getretene Satung über die Rechte
und Pflichten der Lehrkräfte 'an den städtischen Schulen in Nürnberg sowie die vom gleichen
Zeitpunkte an geltende Gehaltsordnung für die Lehrkräfte sind im Verwaltungsbericht 1910
S. 826 ff. und S. 331 abgedruckt. Die Gehaltsordnung erhielt insofern eine Anderung, als
der Direktor der Bauschule und die Inspektoren der höheren Mädchenschulen, welche bisher
in Klasse 1 eingereiht waren, bei Neubesetzung dieser Stellen in Klasse 2 der Beamten—
Gehaltsordnung eingereiht wurden.
Über die auch für die Lehrkräfte an den städtischen Schulen geltenden Satzungen der
städtischen Pensionsanstalt siehe Verwaltungsbericht 1910 S. 41 f.
Der Stand des Lehrpersonals an den städtischen Schulen, welches am Schlusse
des Jahres 1912 im Hauptamt tätig war, betrug 1273 (1178), derjenige des Lehrpersonals
im Nebenamt 175 (1603), der Gesamtstand der Lehrkräfte am Schlusse des Berichtsjahres somit
1448 (1341). Näheres hierüber siehe im tabellarischen Anhang zum Abschnitt „Schulen“.
Außerdem waren noch zur Einführung in die Praxis 71 (88) Praktikanten und
56 (65) Praktikantinnen der Werktagsschule zugeteilt und 15 (15) Praktikantinnen für den
veiblichen Handarbeitsunterricht beschäftigt.
Die Gesundheitsverhältnisse des semingristisch gebildeten Lehrpersonals ge—
stalteten sich im Schuljahre 1911/12 wie folgt.
Für das männliche Lehrpersonal betrug die Zahl der Urlaubstage wegen Krankheit
5840 (6 104), wegen anderer Ursachen 3395 (2915), zusammen 9235 (9019). Es kamen also
m Durchschnitt auf eine der 839 (814) Lehrkräfte, welche während des Schuljahres 1911/12
(1910/11) im Dienst waren, wegen Krankheit 6,89 (7,50), wegen anderer Ursachen 4,11 (3,58),
zusammen 11,01 (11,08) Urlaubstage.
Das weibliche Lehrpersonal hatte wegen Krankheit 1120 (1482), wegen anderer
Arsachen 202 (108), zusammen 1322 (1590) Urlaubstage. Auf eine der 112 (100) Lehrkräfte
kommen demnach wegen Krankheit 10,00 (14,82), wegen anderer Ursachen 1,79 (1,08) zusammen
also 11,79 (15,90) Urlaubstage.
Über die durch Ministerialentschließung vom 8. Mai 1875 eingerichteten und geregelten
Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen des Lehrpersonals siehe Ver—
valtungsbericht 1897 S. 535 ff, über die Vermehrung und Neueinteilung der Bezirke siehe
Verwaltunagsbericht 1898/99 S. 559, 1909 S. 406 und 1910 S. 333.
Für Nürnberg bestehen z. Zt. 4 Fortbildungsbezirke, welche mit je 1 Oberlehrer
bezw. 1 Oberlehrerin besetzt sind, nämlich:
Fortbildungsbezirk J (Oberlehrer Joseph Gagel), umfassend die Schulhäuser westlich
der Linie Bucher Straße, Burg, Burgstraße, Rathausplatz, Hauptmarkt, Plobenhofstraße,
Königstraße und Bahnhof;
Fortbildungsbezirk II (Oberlehrer Joh. Wittmany), umfassend die Schulhäuser
östlich dieser Linie;
Fortbildungsbezirk III (Oberlehrer Emil Grimm), umfassend die Schuülhäuser der
südlich des Bahnkörpers der Linie München-Nürnberg und Nürnberg-Amberg im Stadtgebiet
liegenden Schulgruppen;