Objekt: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

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Verfassung; 
a) gegen das Reich und den Kreis. 
Noeenver ist eine freye Reichsstadt, und 
bedient sich daher des Titels einer Kayser—⸗ 
lichen und des heiligen Roͤmischen Reichs freyen 
Stadt. Ihre Ausschreiben fangen sie gewoͤhnlich 
an: Wir Burgermeister und Rath des heil. Roͤm. 
Reichs Stadt Nuͤrnberg eꝛc. 
Sie stehet unmittelbar unter dem Kayser 
und Reich, und es ist gar noch nicht erwiesen, 
datz sie iemals unter Jemand andern gestanden 
seye. 
Die Landeshoheit kommt bekanntlich einer 
Reichsstadt eben so gut zu, als andern Reichs⸗ 
staͤnden, und Nuͤrnberg hat besonders daruͤber 
viele Kayserliche priuilegia protectoria et deroga- 
toria, worunter das priuilegium Fridericianum de 
anno 1219. oben an stehet. 
Unter die vorzuͤglichen Freyheiten und 
Gerechtsame der Reichsstadt Nuͤrnberg, gehoͤret: 
das Recht, daß ein teder Kayser seinen ersten Reichs⸗ 
tag in Nuͤrnberg zu halten hat; die Verwahrung der 
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