29292 B. Besonderer Teil. V. Verletzungen der Sittlichkeit.
Gotteslästerer sofort zu verhaften. Ein Paternostergeselle wurde
ob dieses Reates von den Töchtern zur Wahrung ihrer Hausehre
nach altem solennen Brauch: „derselben frawen siben warn auf
dem rathaus sagten uber in‘ — angesprochen und zum warnenden
Exempel nach Pranger ewig beim Hals über die Donau verwiesen.
Aufserdem trifft man auf analoge Aussprüche: „weil er im Frauen-
haus unbescheiden oder mit gewappneter Hand war, weil er die
Dirne nicht gelohnt und geschlagen, dafs man ihn Samstag nachts
i. Fr. fand u. dgl. mehr. Einen, welcher seine Braut dorthin statt
zu sich geführt, jagte man auf zehn Jahre davon.) Übrigens
standen die Bewohnerinnen selbst naturgemäfs unter schr strenger
Disziplin.
Rühmten sie sich des Besuches des Kaisers, wie der Fürst-
lichkeiten, welche ihrerseits wieder, die „schönen Frauen“ zu Gaste
luden, und erwirkten sie sich das Recht, bei Tänzen und Lust-
barkeiten auf dem Rathaus oder in der Herrentrinkstube in Schmuck
und Putz zu erscheinen, so verloren sie dies Privileg 1496 und
endgiltig 1546 auf Antrieb der „erbaren‘“ Frauen. 1508 stürmten
sie in ihrem Übermut mit Genehmigung des Rates ein fremdes
Institut, das sich unbefugt zu gleichem Zweck eröffnete, 1568
wurden sie endlich selbst auf Eifern der Geistlichkeit aus Nürnberg
verjagt, wiewohl ein grofser Teil des Rates nicht mit Unrecht die
Schliefsung des Hauses widerriet.?)
Die strengen Satzungen gegen die Kuppelei entsprangen
namentlich dem Beweggrunde, der Verführung von Unmündigen
vorzubeugen; wer die Vermittlung hiezu übernimmt, hat zehn Jahre
das Gebiet zu meiden, bei Ergreifung dieselbe Zeit über im Thurme
zu schmachten.®) Grofs ist die Reihe derer, welche, weil sie
„heimlich zugeng, Gäst und unendlich leut gehalten oder unendlich
in ihrem Hause leben liefsen‘“ und die „Aufmacherin“ spielten,
zum Thor hinauswandern. Hiemit ist ev. die Steintragung, welche
sich hier ihrer Hauptanwendung erfreut, vereinigt. In schweren
Fällen verhängt man Brandmarkung, ebenso die Todesstrafe. 1659
6) AB. 317, 17, 1405, 20, 28, 27, 34; 10 jahr führt sein Dim ins Frauen-
haus, Hegel a. a. O., 5, 645, 1501.
7) s. Will, Criminalparallele, Hist. dipl. Mag. f. d. Vaterl. 2, 240 ft;
Siebenkees, Mater, 4, 585; Rtschlb. XXXIV, 138, 147.
8) PO. 98