Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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ortt, am gelegesten vnd gebreuchlichsten sein will, als Ego sum 
resurrectio et vita. Item media vita: Item. Si enim credimus ete. 
Es soll auch der briester dar bej, wo volck ist, das zu höret, sagen, 
Der heilig Paulus leret vns, wir sollen nicht trawrig sein etc. Vnd 
Christus spricht Ich bin die aufersteung etc. Vnd es soll frej sein, 
solchs zu thun..im haus oder der stadt der begrebnus. 
Besuchung der krancken. 
Item das die ministri wo sie die krancken zu. trosten vnd be- 
suchen gefordert werden, in allweg, souil (?) immer möglich, nicht 
sollen abschlagen. Auch aus christlicher lieb vnd eigner bewegung, 
souil sich immer leiden vnd fugen will, das auch vnberufft zu thun. 
Item frembder belehenter briester auch stifft vnd closter halben, 
soll ein jeder tail, in seinem gepiet gute christliche besserung fur- 
nemen, wie solchs ein jeder tail nach seiner gelegenheit am basten 
handt haben vnd erhaltten kan, damit zwispaltige handlung vnd lere 
in der kirchen, da durch das volck irre vnd widerwertig gemacht 
wirt. als vil gesein kan, verhütt vnd. abgewendt werd. 
Superattendentten. 
Superattendenten sollen den beuelh haben, das wie sie aus dieser 
visitation vnd anderen wissentlichen beuelhen, der obrigkeit ir gemut 
versteen, das wo etwas wider gottes wort oder solche ir gute ord- 
nung geschehe, konten sie das für sich selbs wenden vnd pessern 
gewisslich, das sie es thetten, wo nit, das sie es an die obrigkeit 
liessen langen, alles mit vorbehaltner vnser bederseits enderung vnd 
besserune. 
Stodtbibliot 
S Yırnberne
	        
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