Volltext: Eygentliche Beschreibung || Aller Stände auff Er=||den/ Hoher vnd Nidriger/ Geistlicher || vnd Weltlicher/ Aller Künsten/ Handwercken || vnd Händeln/ [et]c. vom grösten biß zum kleinesten/|| Auch von jrem Vrsprung/ Erfindung vnd || gebreuchen.||

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Sonnenuntergang geläutet. Val. Wagenfeil, De eivit. Norimb., p. 137. 
Der effektive Arbeitstag betrug alfo mindeftens 7, Höchftens 12 Stunden, 
in der eigentligHen Baufaifon durch[Hnittlich 10—11 Stunden. Im Jahre 
1889 unternahmen die Nürnberger Bauarbeiter einen nur teilmeife ges 
alückten Strife zur Durchführung zehnftündiger Arbeitszeit. 1658 wurde 
den Gefellen verboten, in den Ruhepaufen anderswo Flickarbeiten u. f. w. 
vorzunehmen, mit der Begründung, daß „Fein vieh zugefhweigen ein 
menf&h) den ganzen tag ungeruht nod ohHngegeffen nicht wohl feyn Kann.“ 
Die frühefte amtliche Regulierung des Lohnes der Nürnberger Baus 
Handwerker, aus der Zeit vom Ende des XIII. bis Mitte des XIV. Jahr- 
Hunderts findet fi Übrigenz in der von Baader für feine Polizei: 
verordnungen benußten Rergamenthandfchrift, Nürn. Rr.=U. M8. 
Nr. 314, £f. 80h #. 
75. In der Schneiderordnung vom 30. Suni und 17. Auguft 
1586 heißt e8 3. B.: zum dreyzehenden diemeil auch uf ihrem hant- 
merk gebräuchlich, Daß die Sefellen alle vierzehn tag einen gueten 
Montag machen und wie fie an andern orten, alfo auch hier in der 
ftatt ihr befonders bad haben, daß die gefellen auch jungen auch 
iqußdig feyn follen, in kein anders dann eben in daßelb heftinttes bad 
zugehen. Koder S.-D. fol. 2662 b. (Wir werden der Kürze Halber die 
auf dem Stadtarchiv befindlide Sammlung der Nürnberger Gefellenord- 
nungen — fie führt die Auffohrift: GSefelenordnungen aller Handwerk 
Statt Nürnberg 1673 — als Kod. G.=D. citieren.) Die in Leder ge- 
bundene, 497 Folioblätter umfajjende Handf{Hrift enthält, wie id) 1890 
hei näherer Durchficht ermittelt habe, eine bi8 dahin noch nicht ge- 
fannte, umfafjende amtlidge Sammlung von Nürnberaer Sefellen: 
ordnungen. 
76. Murr, Journal zur Kunftgefhichte u. 1 W., 3. Teil, S. 92 f. 
77. Stahl a. a. D. S. 427/28. 
78. GSefchichte des deuten Volkes I, S. 345/46. SJanifen 
hat übrigens in der legten von ihm Bbeforgten Ausgabe des erften 
Bandes (15. Auflage 1890, S. 370/71) unter Berufung auf meine 
Unterfucdhung (Conrads Sahrbücher N. %. XIX, S. 347 ff.) die Legende 
jallen Jaffen. 
79. Nürnberger Stabtbibliothek, Williche Bibliothek. 
30. MM. a. D. S. 92. 
31. Ma. DD. S. 4—6. 
82. Murr a. a. D., AÄltefte Nürnberger HandmwerkSgefhicdhte, S. 
51 ff. €8 war fhon fehr früh ein gefchloffenes Handwerk; nach einem 
Statut von 1402 durften ihrer nicht mehr als 15 fein und Feiner von
	        
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