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zweimal jährlich, nach den Oster- und nach den Herbstferien, gestattet,
und dafs willkürlicher Wechsel der Schule verboten sei. Im Jahre
1811 wurden durch Ministerialentschliefsung vom 9. März zwei Distrikts-
schulinspektoren aufgestellt, Direktor Büchner für die Sebalder, Pro-
fessor Dr. Wolf für die Lorenzer Stadtseite, und nun erst kam die
Reformarbeit in Flufs. Noch im Mai 1811 errichteten diese Männer
zwei Anstalten, die dazu bestimmt waren, für die. einzurichtenden
Schulen ein mustergültiges Vorbild aufzustellen und die Lehrer mit
einer verbesserten Lehrweise bekannt zu machen. Die erste war eine
aus drei Klassen bestehende »Musterschule«, die andere eine Fort-
bildungsanstalt für Lehrer; jeder von ihnen übernahm eine Klasse
der Musterschule, ebenso leiteten sie die Fortbildungsanstalt, jeder
innerhalb seines Distrikts.
Ein weiterer, bedeutungsvoller Schritt war im folgenden Jahre,
am 27. April 1812, die feierliche Einweisung der Kgl. Lokalschul-
<ommission durch den Kgl. Kreisschulrat Dr. v. Stephani; Vorstand
derselben war der Kgl. Polizeidirektor Wurm, Mitglieder die beiden
Distriktsschulinspektoren Büchner und Wolf, zwei Munizipalräte,
v. Löffelholz und Dr. v. Neu, aufserdem ein Protokollführer und
der Rendant der neugegründeten Lokalschulkasse. Zwei Tage nach der
Einweisung wurde jedoch die Polizeidirektion durch das Kgl. Stadt-
kommissariat beauftragt, den katholischen Kaplan Reitmeyer als Lo-
kalschulkommissär an allen Verhandlungen der Schulkommission glei-
chen Anteil nehmen zu lassen wie die protestantischen Distriktsschul
inspektoren. Die nächste Aufgabe der neuen Schulbehörde war die Her-
stellung eines Etats für die nach den staatlichen Anforderungen
einzurichtende Volksschule. Diese Aufgabe war aber sehr schwierig.
Man konnte zwar leicht eine Vermehrung der Klassen und Lehrer
vorschlagen, aber weniger leicht war es, die nötigen Räumlichkeiten
zur Unterbringung der Klassen, die nötigen Mittel zur auskömmlichen
Besoldung ‚der Lehrer ausfindig zu machen. Zwar besafsen die Ar-
menschulen ein durch die Kgl. bayerische Stiftungsadministration ver-
einigtes Vermögen von rund 330000 Gulden. Aber der jährliche
Ertrag derselben reichte kaum für die Bedürfnisse der Armenschulen
selbst, geschweige denn zur Unterhaltung der neuen Schulen, welche
an die Stelle der Schreib- und Rechenschulen treten sollten. Nach
'ängerer Beratung nahm die Schulkommission den Entwurf Büchners
an, welcher mit den vorhandenen beschränkten Mitteln nicht nur die
Schule neuzugestalten, sondern auch den Lehrern einen hinreichenden
Gehalt zu sichern bemüht war. Er beantragte 14 Schulen mit je 3
Klassen; für jede Schule 2, im ganzen 28, Lehrer und Lehrzimmer.
Je 2 Lehrer (Ober- und Unterlehrer) sollten je 3 Klassen unterrichten,
und zwar die Mittel- und die Unterklasse abteilungsweise in einem
Lehrzimmer, die Mittelklasse von 8—10 und von 2—4, die Unter-
<lasse von 10—12 und von I1—2 Uhr. Die Unterklasse sollte
täglich 3, die mittlere 4, die obere 5 Stunden Unterricht erhalten;
jeder Lehrer aber täglich 6 Lehrstunden erteilen. Der Gehalt des
Oberlehrers sollte 600 fl., der des Unterlehrers 550 fl. betragen.
Was die Lehrzimmer betrifft, so konnten die in den Armenschulen
vorhandenen auch fernerhin benützt werden; aufserdem hatten sich