Metadaten: Die Entwicklung des Nürnberger Volksschulwesens bis zum Jahre 1892

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zweimal jährlich, nach den Oster- und nach den Herbstferien, gestattet, 
und dafs willkürlicher Wechsel der Schule verboten sei. Im Jahre 
1811 wurden durch Ministerialentschliefsung vom 9. März zwei Distrikts- 
schulinspektoren aufgestellt, Direktor Büchner für die Sebalder, Pro- 
fessor Dr. Wolf für die Lorenzer Stadtseite, und nun erst kam die 
Reformarbeit in Flufs. Noch im Mai 1811 errichteten diese Männer 
zwei Anstalten, die dazu bestimmt waren, für die. einzurichtenden 
Schulen ein mustergültiges Vorbild aufzustellen und die Lehrer mit 
einer verbesserten Lehrweise bekannt zu machen. Die erste war eine 
aus drei Klassen bestehende »Musterschule«, die andere eine Fort- 
bildungsanstalt für Lehrer; jeder von ihnen übernahm eine Klasse 
der Musterschule, ebenso leiteten sie die Fortbildungsanstalt, jeder 
innerhalb seines Distrikts. 
Ein weiterer, bedeutungsvoller Schritt war im folgenden Jahre, 
am 27. April 1812, die feierliche Einweisung der Kgl. Lokalschul- 
<ommission durch den Kgl. Kreisschulrat Dr. v. Stephani; Vorstand 
derselben war der Kgl. Polizeidirektor Wurm, Mitglieder die beiden 
Distriktsschulinspektoren Büchner und Wolf, zwei Munizipalräte, 
v. Löffelholz und Dr. v. Neu, aufserdem ein Protokollführer und 
der Rendant der neugegründeten Lokalschulkasse. Zwei Tage nach der 
Einweisung wurde jedoch die Polizeidirektion durch das Kgl. Stadt- 
kommissariat beauftragt, den katholischen Kaplan Reitmeyer als Lo- 
kalschulkommissär an allen Verhandlungen der Schulkommission glei- 
chen Anteil nehmen zu lassen wie die protestantischen Distriktsschul 
inspektoren. Die nächste Aufgabe der neuen Schulbehörde war die Her- 
stellung eines Etats für die nach den staatlichen Anforderungen 
einzurichtende Volksschule. Diese Aufgabe war aber sehr schwierig. 
Man konnte zwar leicht eine Vermehrung der Klassen und Lehrer 
vorschlagen, aber weniger leicht war es, die nötigen Räumlichkeiten 
zur Unterbringung der Klassen, die nötigen Mittel zur auskömmlichen 
Besoldung ‚der Lehrer ausfindig zu machen. Zwar besafsen die Ar- 
menschulen ein durch die Kgl. bayerische Stiftungsadministration ver- 
einigtes Vermögen von rund 330000 Gulden. Aber der jährliche 
Ertrag derselben reichte kaum für die Bedürfnisse der Armenschulen 
selbst, geschweige denn zur Unterhaltung der neuen Schulen, welche 
an die Stelle der Schreib- und Rechenschulen treten sollten. Nach 
'ängerer Beratung nahm die Schulkommission den Entwurf Büchners 
an, welcher mit den vorhandenen beschränkten Mitteln nicht nur die 
Schule neuzugestalten, sondern auch den Lehrern einen hinreichenden 
Gehalt zu sichern bemüht war. Er beantragte 14 Schulen mit je 3 
Klassen; für jede Schule 2, im ganzen 28, Lehrer und Lehrzimmer. 
Je 2 Lehrer (Ober- und Unterlehrer) sollten je 3 Klassen unterrichten, 
und zwar die Mittel- und die Unterklasse abteilungsweise in einem 
Lehrzimmer, die Mittelklasse von 8—10 und von 2—4, die Unter- 
<lasse von 10—12 und von I1—2 Uhr. Die Unterklasse sollte 
täglich 3, die mittlere 4, die obere 5 Stunden Unterricht erhalten; 
jeder Lehrer aber täglich 6 Lehrstunden erteilen. Der Gehalt des 
Oberlehrers sollte 600 fl., der des Unterlehrers 550 fl. betragen. 
Was die Lehrzimmer betrifft, so konnten die in den Armenschulen 
vorhandenen auch fernerhin benützt werden; aufserdem hatten sich
	        
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