Diess wird der Kgl. Regierung unter Rückgabe der
Beilagen des Berichts vom 13. Februar Ifd. Jrs. zur weiteren
Verfügung hierdurch eröffnet.
München, den 4. April 1893.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl
gez. v. Neumeyer.
An die
Kgl. Regierung, Kammer des Innern,
von Mittelfranken,
Die Anlage eines Begräbnissplatzes
für die Israeliten in Nürnberg betr.
Durch Ministerialrath
gez. v. Epplen.
Von dieser Ministerial-Entschliessung wurde der Ge-
meinde vom Kultusvorstande Kenntnis gegeben und eine
Generalversammlung auf den 26. April 1863 anberaumt,
um über die Aufführung der Umfassungsmauer, Aufbringung
der Mittel und dergl. Beschluss zu fassen. In dieser Ver:
sammlung gab der Vorsitzende bekannt, dass Anton
Kohn zur Herstellung des Friedhofes einen freiwilligen
Beitrag von 1000 fl. zugesagt. Beschlossen wurde, das
erworbene Grundstück zunächst nur zur Hälfte mit einer
Ringmauer zu umgeben und die Ausführung dieses Be-
schlusses der bereits bestehenden Bau- Kommission, !)
zu der Anton Kohn zugewählt wurde, zu überlassen.
Dieser Beschluss veranlasste jedoch weitere Debatten, weil
sich Stimmen dafür erhoben, dass der ganze Friedhof
sofort umzäunt werden solle, um nicht etwas Halbes und
Unfertiges zu schaffen. Lebhaft wurde in der Gemeinde
auch die Frage erörtert, ob mit der Benützung des Fried-
hofes von dem nördlichen, am Flusse gelegenen, oder vom
südlichen Teile begonnen werden solle. In letzterem Sinne
reichten 40 Gemeindemitglieder eine Petition ein, in welcher
1, S. oben S. 37 Anm. I.