Inhaltsverzeichnis: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

Diess wird der Kgl. Regierung unter Rückgabe der 
Beilagen des Berichts vom 13. Februar Ifd. Jrs. zur weiteren 
Verfügung hierdurch eröffnet. 
München, den 4. April 1893. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl 
gez. v. Neumeyer. 
An die 
Kgl. Regierung, Kammer des Innern, 
von Mittelfranken, 
Die Anlage eines Begräbnissplatzes 
für die Israeliten in Nürnberg betr. 
Durch Ministerialrath 
gez. v. Epplen. 
Von dieser Ministerial-Entschliessung wurde der Ge- 
meinde vom Kultusvorstande Kenntnis gegeben und eine 
Generalversammlung auf den 26. April 1863 anberaumt, 
um über die Aufführung der Umfassungsmauer, Aufbringung 
der Mittel und dergl. Beschluss zu fassen. In dieser Ver: 
sammlung gab der Vorsitzende bekannt, dass Anton 
Kohn zur Herstellung des Friedhofes einen freiwilligen 
Beitrag von 1000 fl. zugesagt. Beschlossen wurde, das 
erworbene Grundstück zunächst nur zur Hälfte mit einer 
Ringmauer zu umgeben und die Ausführung dieses Be- 
schlusses der bereits bestehenden Bau- Kommission, !) 
zu der Anton Kohn zugewählt wurde, zu überlassen. 
Dieser Beschluss veranlasste jedoch weitere Debatten, weil 
sich Stimmen dafür erhoben, dass der ganze Friedhof 
sofort umzäunt werden solle, um nicht etwas Halbes und 
Unfertiges zu schaffen. Lebhaft wurde in der Gemeinde 
auch die Frage erörtert, ob mit der Benützung des Fried- 
hofes von dem nördlichen, am Flusse gelegenen, oder vom 
südlichen Teile begonnen werden solle. In letzterem Sinne 
reichten 40 Gemeindemitglieder eine Petition ein, in welcher 
1, S. oben S. 37 Anm. I.
	        
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