Inhaltsverzeichnis: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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S$ 17. Münzdverjdhledhterung und Bankgründung !). 
Seit: Mitte des 16., befonders aber zu Anfang des 17. Yahı- 
Hundert5°) entftand einesteils durch die von Anfang an folechte 
Ausprägung der Münzen feitenz der meiften Reichaftände, andern: 
teils dur das „Rippen und Wippen“ diejer an fiH {Olechten 
Stüce in ganz Deutfchland eine ungeheure Geldkrife; die guten 
und groben Sorten. wurden im Werte unerhört gefteigert und das 
mit bie Preife der Waren, denen fie als Wertmefier dienten. Un 
die. Verkufte bei dem jedesmaligen Bezahlen zu vermeiden, zirkus 
fierten Antweifungen von Privaten, weldhe aber das Übel nur noch 
vermehrten, da der Gläubiger bei der definitiven BahlungsSauffordes 
tung bon einem an den andern gewiejen wurde®). Daß Hierbei 
zahlreiße Streitigkeiten vorkommen mußten, Leuchtet an RO ein. 
1607 machte der Kaiferl. Rat und. Reichspfennigmeifter Zacharias? 
Seigkofler den Borfehlag, zur Abhülfe Banken zu errichten *), 
und 1619 wurde die Hamburger Bank gegründet, nachdem 1609 
Amfterdam wejentlich aus anderen Gründen borangegangen war °). 
Wie die Berhältniffe in Nürnberg Lagen, ergiebt ih am beften au 
der nachfolgenden, im Auftrage des Nürnberger Rats gefertigten °) 
Zufammenftelung : 
„Sn Nürnberg haben golten“ 
. haler Dufkaten 
1593 72 reuzer 112 Kreuzer 
1602 74° x 120 
welche am Herrenmarkt, au an Daniel Shnabels HauZ ein Gewölb inne: 
Haben, Klag und Antwort zu vernehmen, und zu deren Bezahlung des Zinfes 
die Mätkler zu gewifien Zeiten bei den Kaufleuten jammeln: hierzu Chrenberg 
a. a. 9. S, 85. 
!) Vol. v. Bofdinger, Bankgelchicdhte des Königreichs Bayern 2. Liefes 
rung 1875, 
?) Falke aa. D. Bd. II S. 384: jchon die Klagen gegen die aroßen Gefell: 
iaften famen mit daher. 
®) Vgl. den Koder „Ankommen des Bancho“ im germanifchen Nationalmufjeum, 
ferner die Papierhandichrift der Nürnb. Stadtbibliothel Amb. 2° No. 13, beide 
am Anf. Bol. die Erklärungen des Marftheren Biati8 in den Akten des Kreis- 
archiv3 S. I S. 117 Nr. 1 und 2 3. 16: Schaden durch viel Überweifung. 
4 Will, Der Nürnbergifhen Münzbeluftigungen, erfter Teil 1764 S. 63, 
5) Falfe a. a. D. Val. aber Extrakt aus dem Buch der Ordnungen der Stadt 
Amfterdam vom 15. Juli 1600 gegen Müngzverihlecdhterung.. Arch. d. Merk:, Fr.: 
und Komm.-6G. Nr, 1501. al men . 
65) Nürnb. Kreisarchiv S. IL. 116 Nr. 17 3. 180.
	        
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