Gruppe XI: 330- 375. 2 400. - 425. -2 450. - 475. - 500 - 525. -
XII: 405. — 435. -— 4656. - 495. - 530. - 565. - 600. -
XIII: 525. — 600. — 675. — 725.- 800. -
Gemeindevertretung und -Verwaltung.
In der Höhe des Ortszuschlages trat keine Aenderung ein, nur die Grundgehaltsgrenzen
mußten der neuen Ordnung angepaßt werden. Demnach wurde der Ortszuschlag von
monatlich
17 GMiC(arifkl. VII) gewährt bei einem mittl. Grundgehalt bis zu 79 6M
26VWVWD über 79 GMbis 1158,
366 W 115, ,198 ,
485 J 198, „345,
646 — 345, , 600,
846 F 600, ,„1000,
104 „6 „1000,
Der Frauenzuschlag wurde ab 1. Juni 1924 auf monatlich 10 GM, der
Kinderzuschlag für die angegebenen Altersklassen auf monatlich 16, 18 und 20 6GM
erhöht.
Ab 1. November 1924 erfolgte die Umwandlung des Ortszuschlags in den
Wohnungsgeldzuschuß, der unter Berücksichtigung der Mietzinssteigerung für Orts—
lasse A (Nürnberg) festgesetzt wurde:
für Tarifklasse VII auf monatlich 20.50 GM; davon waren pensionsfähig 17. — 6GM
VI„ 31.50 ,„* —AWV
v— 43.50, 35.50,
I 59.50 417. — ,
L 815 64—,
—I 85. — „
127.5)0 3, 106.50,
Die Grundgehaltsgrenzen für die einzelnen Tarifklassen waren die gleichen geblieben.
Durch die am 1. Juni 1924 in Kraft getretene Besoldungsneuregelung
waren die Endgrundgehälter der Beamten und Lehrkräfte auf durchschnittlich 80 bis 85 v. H.
der im Jahre 1913 zahlbaren Endgrundgehälter bemessen worden. Im November-ODezem—
ber 1924 wurde — zahlenmäßig — eine weitere Annäherung an die Friedensgehälter dadurch
erzielt, daß entsprechend der vom Reiche getroffenen Regelung den Beamten und Lehrkräften
der Besoldungsgruppen J bis VI vom 16. November 1924 an ein Zuschlag zum Grundgehalt
in Höhe von 1256 v. H., den übrigen Beamten und Lehrkräften vom 1. Dezember 1924 an
ein solcher von 10 v. H. bezahlt werden konnte. Der Frauenzuschlag und die Kinderzuschläge
wurden von den gleichen Zeitpunkten an monatlich um je 2 RMeerhöht.
Demnach war ab 16. November 1. Dezember 1924 bis zum Schlusse des Berichtsiahres
folgende Besoldungstafel
in Kraft:
M
Gruppe l.
6422) 75.5)9 79. - 81.- 84.50 88.- 93.90 99. - 104.50 109. -
W ) 20.50 20.50 20.50 20.50 20.50 31.50 31.50 31.50 31.50
Summe 96 —9950 101.50 105. — 108.50 125. — 130.50 136.- 140.50
1) Den Beamten der Gruppe V, Stufe 1 und 2, wurde der Ortszuschlag (auch bei den späteren
Regelungen) nach Tarifklasse Vngewährt.
2) G27 — monatlicher Grundgehalt nebst Zuschlag in RM.
3) W— monatlicher Wohnungsgeldzuschuß nach Ortsklasse A in RM.