Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

Gruppe XI: 330- 375. 2 400. - 425. -2 450. - 475. - 500 - 525. - 
XII: 405. — 435. -— 4656. - 495. - 530. - 565. - 600. - 
XIII: 525. — 600. — 675. — 725.- 800. - 
Gemeindevertretung und -Verwaltung. 
In der Höhe des Ortszuschlages trat keine Aenderung ein, nur die Grundgehaltsgrenzen 
mußten der neuen Ordnung angepaßt werden. Demnach wurde der Ortszuschlag von 
monatlich 
17 GMiC(arifkl. VII) gewährt bei einem mittl. Grundgehalt bis zu 79 6M 
26VWVWD über 79 GMbis 1158, 
366 W 115, ,198 , 
485 J 198, „345, 
646 — 345, , 600, 
846 F 600, ,„1000, 
104 „6 „1000, 
Der Frauenzuschlag wurde ab 1. Juni 1924 auf monatlich 10 GM, der 
Kinderzuschlag für die angegebenen Altersklassen auf monatlich 16, 18 und 20 6GM 
erhöht. 
Ab 1. November 1924 erfolgte die Umwandlung des Ortszuschlags in den 
Wohnungsgeldzuschuß, der unter Berücksichtigung der Mietzinssteigerung für Orts— 
lasse A (Nürnberg) festgesetzt wurde: 
für Tarifklasse VII auf monatlich 20.50 GM; davon waren pensionsfähig 17. — 6GM 
VI„ 31.50 ,„* —AWV 
v— 43.50, 35.50, 
I 59.50 417. — , 
L 815 64—, 
—I 85. — „ 
127.5)0 3, 106.50, 
Die Grundgehaltsgrenzen für die einzelnen Tarifklassen waren die gleichen geblieben. 
Durch die am 1. Juni 1924 in Kraft getretene Besoldungsneuregelung 
waren die Endgrundgehälter der Beamten und Lehrkräfte auf durchschnittlich 80 bis 85 v. H. 
der im Jahre 1913 zahlbaren Endgrundgehälter bemessen worden. Im November-ODezem— 
ber 1924 wurde — zahlenmäßig — eine weitere Annäherung an die Friedensgehälter dadurch 
erzielt, daß entsprechend der vom Reiche getroffenen Regelung den Beamten und Lehrkräften 
der Besoldungsgruppen J bis VI vom 16. November 1924 an ein Zuschlag zum Grundgehalt 
in Höhe von 1256 v. H., den übrigen Beamten und Lehrkräften vom 1. Dezember 1924 an 
ein solcher von 10 v. H. bezahlt werden konnte. Der Frauenzuschlag und die Kinderzuschläge 
wurden von den gleichen Zeitpunkten an monatlich um je 2 RMeerhöht. 
Demnach war ab 16. November 1. Dezember 1924 bis zum Schlusse des Berichtsiahres 
folgende Besoldungstafel 
in Kraft: 
M 
Gruppe l. 
6422) 75.5)9 79. - 81.- 84.50 88.- 93.90 99. - 104.50 109. - 
W ) 20.50 20.50 20.50 20.50 20.50 31.50 31.50 31.50 31.50 
Summe 96 —9950 101.50 105. — 108.50 125. — 130.50 136.- 140.50 
1) Den Beamten der Gruppe V, Stufe 1 und 2, wurde der Ortszuschlag (auch bei den späteren 
Regelungen) nach Tarifklasse Vngewährt. 
2) G27 — monatlicher Grundgehalt nebst Zuschlag in RM. 
3) W— monatlicher Wohnungsgeldzuschuß nach Ortsklasse A in RM.
	        
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