Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
Auch im verflossenen Jahre erfreute sich das Arbeitsamt der Unterstützung eines Teiles
der Nürnberger Presse. Hierfür sei an dieser Stelle wiederholt der Dank ausgesprochen.
Beim Arbeitsamt sind im abgelaufenen Jahre insgesamt 16 Anzeigen über Arbeits—
niederlegungen (Streiks) und Aussperrungen eingegangen, von welchen sich 2 auf auswärtige
Lohnbewegungen bezogen. Von den mitgeteilten Fällen waren 15 Arbeitseinstellungen, 1
Fall betraf eine Aussperrung. Hierdurch wurden 12 verschiedene Einzelfirmen betroffen,
während sich 4 Arbeitsbewegungen auf das ganze in Betracht kommende Gewerbe erstreckten.
Ortliche Zentralisierung des Arbeitsnachweises. Nach längeren Ver—
handlungen vor dem Ortstarifamt wurde von den Beteiligten in den Städten Nürnberg und
Fürth vereinbart, daß vom 1. Juni 1911 an die für das Maler-, Lackierer-, Anstreicher- und
Tünchergewerbe benötigten Arbeitskräfte ausschließlich durch die städtischen Arbeitsämter
in Nürnberg bezw. Fürth vermittelt werden sollen und daß Einstellungen von Arbeitskräften
auf Grund der Inserate, der Nachfrage oder der Umschau von Gehilfen nicht mehr erfolgen dürfen.
Wegen der weiteren Ausgestaltung der Arbeitsvermittlung wurde nach eingehender
Besprechung allseitiges Einverständnis darüber erzielt, daß bei Vollzug der Bestimmung des
neuen Tarifvertrages über die Arbeitsvermittlung von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen
werden soll:
1. Bei der Arbeitsvermittlung für die Angehörigen des genannten Gewerbes sind die
Vorschriften der allgemeinen Satzung und Geschäftsordnung des Arbeitsamts zu Grunde
zu legen.
2. Die Kosten der Arbeitsvermittlung sollen durch die Stadtgemeinde aufgebracht
werden.
3. Das Arbeitsamt hat sich ausschließlich auf die Arbeitsvermittlung zu beschränken.
4. Unter bestimmten Voraussetzungen wird für die Zeit nach etwa einem Jahr die
Schaffung eines Fachausschusses bei den städtischen Kollegien in Aussicht genommen.
Der DetaillistenVerein der Mode-, Terxtil- und Bekleidungs-Branche (E. V.) in
Nürnberg hat seine Mitglieder durch Umlaufschreiben aufgefordert, sich bei Bedarf von Lehr—
lingen und Lehrmädchen aller Art an das städtische Arbeitsamt zu wenden, da dieses vor
der im Juli erfolgenden Schulentlassung über reichhaltiges Material verfügt und auch in
der Lage ist, sowohl den Prinzipalen als auch den Eltern sachdienliche Auskunft zu erteilen.
Zum Zwecke der Anmeldung der offenen Lehrstellen hat der Verein an seine Mitglieder ein
besonderes Meldeblatt hinausgegeben.
Leistungen des Amtes. Eingegangen sind im Berichtsjahre 92423 Aufträge. Das
Verhältnis der Stellengesuche, Stellenangebote und Stellenbesetzungen im Vergleiche mit dem
Vorjahr ist folgendes.
Jahr
1911
1910
Absolute
Mehrung 1911
Prozentuale
Mehrung 1911
Stellenangebote Besetzte Stellen
— w. —Tup. J
21006 12478137379
18788 10300 29088
2966 60841 37020 2174 5876 3118 2178 J
9,ho/ 23, 10/0 —9— 18400 14,80/0 16,90/0 16,60/0 21,10/0 18,200