Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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steht und die eine Erneuerung nur durch unsere großen Klassiker 
in Weimar erlebt und einen Nachklang in den Zeiten der Romantik 
aufweist. Schon der als Rektor 1616 zu Altdorf verstorbene Jakob 
Schopper hat noch als Heidelberger Professor den Nürnberger 
Meistersänger als den deutschen Vergil bezeichnet (1582, 8. 0. S. 71). 
Der Neulateiner Georgius Remus! (+ 1625 zu Nürnberg), Consilarius 
Norieus und 1625 Procancellarius der Universität Altdorf, preist 
Hans Sachs als den Euripides Germanicus. Johann Limnaeus, 
Consiliarius Anspacensis, der in Altdorf studiert hatte und sich nicht 
nur zu einem gelehrten Juristen, sondern auch zu einem literarisch 
gebildeten Weltmann entwickelte, * hat in das 5. Kapitel des 6. Buches 
seines „Ius publicum imperli Romano-Germanici“ (Tomus II. Editio 1IL. 
Argentorati, 1657, $ 137) Hans Sachsens „Historia. Ursprung und 
ankunfft des thurniers, wie, wo, wenn unnd wie viel der im 
Teutschland sind gehalten worden“, * aufgenommen und dieses Stück 
gereimter Kulturgeschichte als „elegantissimos Norici Vatis metricos 
lusus“ bezeichnet, ein Lob, das bereits Wagenseil etwas bedenklich 
vorkam. Doch hat diese Schilderung des Turnierwesens vielfach 
Anklang und auch Aufnahme in historische Werke gefunden, * 
Von unvergleichlich höherer Bedeutung als alle diese doch 
mehr gelegentlich ausgesprochenen Äußerungen über Hans Sachs 
ist das aus unmittelbaren Quellen geschöpfte „Buch Von Der Meister- 
Singer Holdseligen Kunst Anfang, Fortübung, Nutzbarkeiten, und 
Lehr-Sätzen“ (1697), mit dem Johann Christoph Wagenseil® dem 
1 Baier, Nachricht von der Universität-Stadt Altdorff, S. 42, 60. 
Goedeke, Grundr. 22%, 117 (242). Ranisch bemerkt (a. a. 0. 8. 2850), daß 
Serpilius diesen Lobspruch — er wisse nicht, aus welcher Schrift — anführe. 
Ich konnte auch nicht feststellen, woher die Äußerung von Remus stammt. 
Sein „Eixivmv sive encomiorum libellus singularis“ (Ambergae, 1610) bietet 
nichts für Hans Sachs. In den darin enthaltenen kleinen epigrammatischen 
Dichtungen handelt es sich meist um biblische Persönlichkeiten und solche 
des Altertums. 
2 Vgl. R. Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. 
2, Abth., München und Leipzig, 1884 (== Geschichte der Wissenschaften. N. Z. 
18. Ba., 2. Abt.), S. 214. 
3 Hans Sachs, hg. von Keller, 2, 342 ff. 
1 Wagenseil a. a. 0. S. 517—518. Weller, Hans Sachs, 8. 86. 
5 Es bildet den Anhang (S. 433—576) zu seinem Buche „De Saeri 
Rom. Imperii Libera Civitate Noribergensi Commentatio. Accedit, De Ger- 
maniae Phonascorum Von Der Meister-Singer, Origine, Praestantia, Utilitate, 
E+ Tnsti+utie Sermone Vernaculo Liber. Altdorfi Noricorum. 1697.“
	        
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