123
steht und die eine Erneuerung nur durch unsere großen Klassiker
in Weimar erlebt und einen Nachklang in den Zeiten der Romantik
aufweist. Schon der als Rektor 1616 zu Altdorf verstorbene Jakob
Schopper hat noch als Heidelberger Professor den Nürnberger
Meistersänger als den deutschen Vergil bezeichnet (1582, 8. 0. S. 71).
Der Neulateiner Georgius Remus! (+ 1625 zu Nürnberg), Consilarius
Norieus und 1625 Procancellarius der Universität Altdorf, preist
Hans Sachs als den Euripides Germanicus. Johann Limnaeus,
Consiliarius Anspacensis, der in Altdorf studiert hatte und sich nicht
nur zu einem gelehrten Juristen, sondern auch zu einem literarisch
gebildeten Weltmann entwickelte, * hat in das 5. Kapitel des 6. Buches
seines „Ius publicum imperli Romano-Germanici“ (Tomus II. Editio 1IL.
Argentorati, 1657, $ 137) Hans Sachsens „Historia. Ursprung und
ankunfft des thurniers, wie, wo, wenn unnd wie viel der im
Teutschland sind gehalten worden“, * aufgenommen und dieses Stück
gereimter Kulturgeschichte als „elegantissimos Norici Vatis metricos
lusus“ bezeichnet, ein Lob, das bereits Wagenseil etwas bedenklich
vorkam. Doch hat diese Schilderung des Turnierwesens vielfach
Anklang und auch Aufnahme in historische Werke gefunden, *
Von unvergleichlich höherer Bedeutung als alle diese doch
mehr gelegentlich ausgesprochenen Äußerungen über Hans Sachs
ist das aus unmittelbaren Quellen geschöpfte „Buch Von Der Meister-
Singer Holdseligen Kunst Anfang, Fortübung, Nutzbarkeiten, und
Lehr-Sätzen“ (1697), mit dem Johann Christoph Wagenseil® dem
1 Baier, Nachricht von der Universität-Stadt Altdorff, S. 42, 60.
Goedeke, Grundr. 22%, 117 (242). Ranisch bemerkt (a. a. 0. 8. 2850), daß
Serpilius diesen Lobspruch — er wisse nicht, aus welcher Schrift — anführe.
Ich konnte auch nicht feststellen, woher die Äußerung von Remus stammt.
Sein „Eixivmv sive encomiorum libellus singularis“ (Ambergae, 1610) bietet
nichts für Hans Sachs. In den darin enthaltenen kleinen epigrammatischen
Dichtungen handelt es sich meist um biblische Persönlichkeiten und solche
des Altertums.
2 Vgl. R. Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft.
2, Abth., München und Leipzig, 1884 (== Geschichte der Wissenschaften. N. Z.
18. Ba., 2. Abt.), S. 214.
3 Hans Sachs, hg. von Keller, 2, 342 ff.
1 Wagenseil a. a. 0. S. 517—518. Weller, Hans Sachs, 8. 86.
5 Es bildet den Anhang (S. 433—576) zu seinem Buche „De Saeri
Rom. Imperii Libera Civitate Noribergensi Commentatio. Accedit, De Ger-
maniae Phonascorum Von Der Meister-Singer, Origine, Praestantia, Utilitate,
E+ Tnsti+utie Sermone Vernaculo Liber. Altdorfi Noricorum. 1697.“