Objekt: Die Bergfestung Rothenberg

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dem Bamberger Domprobst, der verus pastor in Bühl war, 
jährlich 130 Gulden rheinisch als Pension (für's nicht Kirch⸗ 
halten?) zu senden; außerordentliche Steuern durfte er davon 
abziehen, ferner 30 Gulden, um sie im Pfarrhof“vnützlich zu 
verbauen. 
Bei dieser und der Neunkirchener Pfarrei blieb nach des 
Pfarrherrn Ableben der Pfarrhof von dem Burggrafen so 
lange besetzt, bis von Bamberg aus ein neuer confirmirt 
und abgeordnet wurde. Dieser aber mußte schicklicher Weise 
um den Zulaß beim Burggrafen postuliren und dagegen 
demselben „mit freiem Willen“ eine namhaftere und bessere 
Verehrung als vom gemeinen Pfarrer fallend thun, sodann 
alle Unkosten tragen und erstatten. Umsonst erzielte man 
eben bei den biederen Ganerben auch nichts. Selbst— 
verständlich waren Gotteshauspfleger (Diakon), Kirchner und 
Meßner ebenfalls dem Burggrafen verpflichtet durch Ver— 
spruch, Gelübde und jährliche Gebührenleistung. Nun lag 
es aber in der Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge, 
daß trotz aller Verpflichtungen beiderseits es beim Seelsorger⸗ 
regiment nicht immer ganz glatt abging. Das bewies der 
streitbare Pfarrherr Matthäus Kempf und sein Kämpfen 
gegen Willkür und Ungebühr. Derselbe Gottesmann stund 
dem Rothenberger Kirchlein vor, mußte aber zu Zeiten 
betrüblich am Hungertuch nagen. Waren doch die Verhält— 
nisse der Veste dazumal die traurigsten. Das Kirchlein 
wurde erbrochen und beraubt, Untersuchung und Kanzel— 
vermahnung führten zu nichts. Schlecht wie um seine 
Heimstätte erging es Wohlerwürden auch bezüglich Sold 
und Leichgebühren, um die er sich, so redlich er sie verdient, 
weidlich baxen mußte. Gefallen ließ er sich kein Unbill und 
ließ es an feinen wie groben Vorstellungen nicht fehlen. Denn 
auch sein Aeußeres war, wie Zeitgenossen aussagen, ein 
solches, daß mit einem Spieß in der Hand der Hussiten— 
prediger fertig war. Des Querulanten ledig zu werden, 
erging endlich an den Amtspfleger in Schnaittach die Weisung, 
gutachtlich zu berichten, ob etwas in der Sache Rechtens 
wäre, was denn die Ausbesserung des Pfarrlosaments im 
Burgvogthaus kosten würde, selbstverständlich nur das Noth—
	        
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