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der Borfolag gemadht, die Wahlberechtigten in ein Verzeichnis zu
bringen.
Was die deutfhen Handelspläße betrifft, fo Konnte Nürnberg,
befjen Beziehungen zu Bozen wiederholt Hervorgehoben wurden, {ich
9 Jahre vorher auf ein Ddeutfches DBeifpiel nicht berufen; nur
Srankffurt a. M. wurde erwähnt, das aber ein kaufmännifches
Gericht al foldhes nicht befejfen Habe, worüber {päter noch zu
Iprechen ift. Marquardus!) in feinem 1662 erfchienenen Buche
fennt von deutjden Handel8geridten nur Nürnberg, Bozen
und (mit EinjOränkung) Frankfurt; daneben erwähnt er die
„Kurtmeijter” der englijgen Kaufleute in Hamburg?) und die
Hanjeatifjhen Aldermänner?). Chen]o wird am Ende des Kahr-
Hundert für die Leipziger Verhältnifje*) auf keine anderen, feit
1630 bejtehenden Handelsgerichte Bezug genommen, und ift daher
hiernad) obige Angabe auf Nürnberg und Frankfurt, eventuell
Negen3burg zu beziehen. Am 13. Auguft®) erklärte fi Claudia
dem Kammerpräfidenten gegenüber mit dem Plane einverftanden, und
in einem Schreiben an den Landeshauptmann vom 31. Auguft 1633 °)
genehmigte fie den Plan ausdrücklih, Diejes Reftript, weldhes den
Merkantilmagijtrat ins Leben rief, folgt im Anhang 7).
Aber e8 war nur eine Genehmigung des Planes im Ganzen;
die Detailausführung machte noch viele Schwierigkeiten. Aın 20. Sep-
tember 16338) berichtete der Rammerpräfident unter KRejlmierung
der bisherigen Entwicelung über die weiteren Maßnahmen, in8-
befondere die „Befchreibung der einzelnen Handelsleute“, die vor-
zunehmende Wahl, die Beftellung eines Notar8 und eines Gericht8=
onten. In erfterer Beziehung, bezüglich der fog. „Matritel“, jet
bemerkt, daß in Italien, wo die Jämtlichen Kaufleute eines Ortes
die Rorporation bildeten, die Anlage des YMitgliederverzeichnifjes
von felbjt die matricola oder venezianijch mariegola ergab, im
übrigen die Statuten ausdrücklich die Herftelung vorfdOrieben.
Bal. Pavia Statut. mercat. mss. 1295 : 198,274 Si faccia un libro,
Na. a. DO. Bd. I S. 406.
?) S. oben S. 18.
3) S. oben S. 29 f.
1) S. unten $ 30.
5) Au8gangene Schriften, 1633, S. 389.
5) Chenda S. 390.
7) Beil V.
3) Mitten a. a. D.