Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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Anweisung zum Trenchiren. 713 
schehen, wieder zur rechten Seiten hinaus, schnei⸗ 
de mit dem rechten Oberschnitt und Untercavade 
am Schloßbeine in dem Bißlein Fleische hinun⸗ 
ter, bis an die Kugel, brich alsdann mit halber 
Messerschwaͤche und obgedachten Schnitte zur 
linken Hand hinaus, hebe 
17. Den Marksknochen (allhier must du, wenn es 
mit dem rechten Oberschnitt nicht ausbrechen will, 
mit dem verwandten Oberschnitt vollends aushe⸗ 
ben, und dann die Nerve loͤsen.) oben auch aus 
der Kugel, und stosse endlich mit ganzer Messer⸗ 
schwaͤche die Nerve, so mitten in der Kugel stehet, 
vollends entzwey, wann nun dieses geschehen, 
so ritze den Marksknochen auf der obern Seite 
etlichemahl, fasse ihn zwischen die Gabel (du must 
wenn die Gabel nicht zerspringen soll, denselben 
ganz hinunter ins Gewoͤlbe legen, allwo sie am 
staͤrkesten.) Und zertheile solchen mit einem 
Schlage auf zwey Theile. 
Vorlegung. 
1. De Ruͤckgrad nach einander. 
2. Schloßbein. 
3. Das auswendige/ letzlichen das inwendig halbe⸗ 
mondenweise geloͤsete Fleisch vom Stoße. 
Linke Schoͤpskeule. 
Sæe den Stoß oder Keule zur rechten Hand, 
(wann der Stoß zur rechten Hand gesetzet ist, 
—XE und
	        
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