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verpflichtet, seine Macht nicht schon vor dem Tode des 
Markgrafen nach Franken vorzurücken, Preussen war 
somit rechtlich nicht gebunden. Immerhin berührte es in 
Wien peinlich, dass 1790 Bärensprung in den Fürsten- 
ümern erschien. Der Kaiser holte damals zu einem 
Gegenstoss aus; er ernannte die beiden entlassenen 
Minister des Markgrafen zu geheimen kaiserlichen Räten.! 
Der lange Aufenthalt desselben in Berlin im Winter von 
1790 auf 1791 steigerte das Unbehagen. Wiener 
Kreise äusserten unmittelbar nach Abschluss der Verein- 
barung vom 16. Januar die Besorgnis, der König wolle 
aoch bei Lebzeiten seines Vetters dessen Lande er- 
werben. Der preussische Gesandte wurde beauftragt,” 
derartige Gerüchte zu dementieren; der König denke in 
Franken sowenig an eine Veränderung wie der Fürst. 
Die Aufmerksamkeit des Wiener Hofes musste von neuem 
yeweckt werden, als Oberst Bischoffswerder die Aufhebung 
des Lehensverbandes zwischen Böhmen und Eschenau, ja 
sogar eine Belehnung für das brandenburgische Haus zu 
gesamter Hand empfahl.*® Noch mehr musste es ver- 
wundern, dass der preussische Gesandte in Wien, Freiherr 
v. Jacobi-Klöst, einem Befehl des Kabinettsministeriums 
gemäss, Belehnung des Königs im Namen des Markgrafen 
begehrte, Auch unmittelbare Nachrichten über Ansbach- 
Bayreuth waren in Wien vorhanden. Der Vizekanzler 
Cobenzl behauptete, durch einen alten Diener des Mark- 
grafen von den zwischen diesem und der preussischen 
Regierung gepflogenen Verhandlungen Kenntnis zu haben, 
t, Bericht Böhmers vom 2. Nov. 1790. 
2. In dem angeführten Reskript vom ı1ı. Febr. 1791. — K. Th. 
v. Heigel.: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Grossen 
bis zur Auflösung des alten Reiches (1899) I, 383. 
3. 21. Febr. 1891: s. o. S. 42.
	        
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