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geteilt werden. Als Ferdinand und Hannart dieses verwarfen,
erfolgte am 12, eine scharfe Antwort der Stände. Auch bei den
folgenden Verhandlungen blieben sie hartnäckig. Ferdinand
musste sich zufrieden geben, dass die Stände den grundsätzlichen
Widerspruch gegen das Regiment aufgegeben hatten. Am 22.
nahm er die Bedingungen an, die in den Reichstagsabschied
aufgenommen wurden. Die Jurisdiktion wurde dem Gericht
entzogen, Stände und Kaiser sollten sich in die Kosten des
Regimentes und Gerichtes teilen, wofür der Kaiser das Recht
erhielt, es nach Esslingen zu verlegen. Die Neubesetzung des
Regimentes, ursprünglich die Hauptfrage, wurde umgangen ?).
Die Städte, die das Regiment überhaupt abgeschafft wissen
wollten, waren unzufrieden. Sie mussten sich fügen. Ihre Ant-
wort vom 23, fiel unter den Einfluss der von Ferdinand für
das Regiment Gewonnenen nicht ungünstig aus; ein Teil nahm
38 an, ein anderer, der noch keine Vollmacht hatte, stellte die
Annahme in Aussicht; einige waren abgereist: deren Erklärung
stand noch aus.
Erst Ende März 1524 kam die religiöse Frage vor dem Reichs-
tage zur Verhandlung. Die kaiserliche Proposition hatte die aus-
drückliche Anerkennung des Wormser Ediktes gefordert, während
in der Proposition des Regiments keine Rede davon gewesen war.
Chursachsen protestierte daher gegen die Behandlung dieser
Frage, da der Reichstag deshalb nicht berufen sei. In schonen-
der Weise legte am 17. März der Nuntius Campeggi das päpst-
liche Begehren betreffend die Ausführung "des Ediktes dem
Reichstag vor. Ein Ausschuss wurde zur Beratung des päpstlichen
Antrages niedergesetzt, in dem auch die Städte vertreten waren.
Spengler verfasste ein Gutachten, wie sich die Städte zu der
Frage zu verhalten hätten?®), In seiner entschiedenen Weise
erklärt er hier bereits seine später” so oft wiederholte Ansicht
über die Religionsverhandlungen: „dass daran der ganze Grund
dieses Handels gelegen ist, ob sie Christen bleiben wollen oder
nicht, denn jetzt erscheint die Prob deshalb vor Augen und
findet sich hierin kein Mittel, wie man in anderen zeitlichen
Händeln pflegt zu suchen, als ob man diesen Weg gehen und
sagen wollte, wie ich bisher von vielen gehört habe: Wir wollen
Christen sein und bleiben und dennoch der andern Reichsstände
Gunst und Gnad behalten .... Dem Evangelium entgegen
zwei einander widerwärtigen Herren zu dienen, das ist, wie
Christus sagt, unmöglich, überdies bei ihm beschlossen. wer ein
N
1) Richter, S. 68 ff. ?) Egelhaaf, deutsche G. im 16. Jahrh.,
S. 517. 3) Copie im Nürnberger Kreisarchiv, Reichstagsakten.