Metadaten: 1517-1525 (Band 1)

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geteilt werden. Als Ferdinand und Hannart dieses verwarfen, 
erfolgte am 12, eine scharfe Antwort der Stände. Auch bei den 
folgenden Verhandlungen blieben sie hartnäckig. Ferdinand 
musste sich zufrieden geben, dass die Stände den grundsätzlichen 
Widerspruch gegen das Regiment aufgegeben hatten. Am 22. 
nahm er die Bedingungen an, die in den Reichstagsabschied 
aufgenommen wurden. Die Jurisdiktion wurde dem Gericht 
entzogen, Stände und Kaiser sollten sich in die Kosten des 
Regimentes und Gerichtes teilen, wofür der Kaiser das Recht 
erhielt, es nach Esslingen zu verlegen. Die Neubesetzung des 
Regimentes, ursprünglich die Hauptfrage, wurde umgangen ?). 
Die Städte, die das Regiment überhaupt abgeschafft wissen 
wollten, waren unzufrieden. Sie mussten sich fügen. Ihre Ant- 
wort vom 23, fiel unter den Einfluss der von Ferdinand für 
das Regiment Gewonnenen nicht ungünstig aus; ein Teil nahm 
38 an, ein anderer, der noch keine Vollmacht hatte, stellte die 
Annahme in Aussicht; einige waren abgereist: deren Erklärung 
stand noch aus. 
Erst Ende März 1524 kam die religiöse Frage vor dem Reichs- 
tage zur Verhandlung. Die kaiserliche Proposition hatte die aus- 
drückliche Anerkennung des Wormser Ediktes gefordert, während 
in der Proposition des Regiments keine Rede davon gewesen war. 
Chursachsen protestierte daher gegen die Behandlung dieser 
Frage, da der Reichstag deshalb nicht berufen sei. In schonen- 
der Weise legte am 17. März der Nuntius Campeggi das päpst- 
liche Begehren betreffend die Ausführung "des Ediktes dem 
Reichstag vor. Ein Ausschuss wurde zur Beratung des päpstlichen 
Antrages niedergesetzt, in dem auch die Städte vertreten waren. 
Spengler verfasste ein Gutachten, wie sich die Städte zu der 
Frage zu verhalten hätten?®), In seiner entschiedenen Weise 
erklärt er hier bereits seine später” so oft wiederholte Ansicht 
über die Religionsverhandlungen: „dass daran der ganze Grund 
dieses Handels gelegen ist, ob sie Christen bleiben wollen oder 
nicht, denn jetzt erscheint die Prob deshalb vor Augen und 
findet sich hierin kein Mittel, wie man in anderen zeitlichen 
Händeln pflegt zu suchen, als ob man diesen Weg gehen und 
sagen wollte, wie ich bisher von vielen gehört habe: Wir wollen 
Christen sein und bleiben und dennoch der andern Reichsstände 
Gunst und Gnad behalten .... Dem Evangelium entgegen 
zwei einander widerwärtigen Herren zu dienen, das ist, wie 
Christus sagt, unmöglich, überdies bei ihm beschlossen. wer ein 
N 
1) Richter, S. 68 ff. ?) Egelhaaf, deutsche G. im 16. Jahrh., 
S. 517. 3) Copie im Nürnberger Kreisarchiv, Reichstagsakten.
	        
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