fullscreen: Das Hans Sachsfest in Nürnberg am 4. und 5. November 1894

13 
—O lII. Die Festtage “ 
„zum Noten Hahn“ unter den Hutern ausgestellt: durch die 
erstere vom 23. Juni 1546 verkauft der Zuckermacher Sebastian 
Albrecht an Hans Sachs einen Gatterzins von jährlich 30 fl. 
rh. von der genannten Behausung gegen ein Kapital von 
6300 fl., in der zweiten gibt Hans Sachs als Besitzer jenes 
Gattergeldes seine Zustimmung zum Verkauf des Hauses durch 
Sebastian Albrecht an den Doktor der Arznei Heinrich Wolff. 
Von Seiten des kgl. Kreisarchivs dahier war das 
Bändchen der Ratsprotokolle vom Jahre 1527 ausgelegt, 
welches unter dem 27. März den Ratsbeschluß verzeichnet, 
wonach dem Drucker Hans Guldenmund, dem Schuster Sachs 
und dem Prediger bei St. Lorenz Andreas Osiander wegen 
der Herausgabe des Büchleins: „Ein wunderliche Weissagung 
von dem Bapstthumb, wie es yhm bis an das end der welt 
gehen sol, ynn figuren odder gemelde begriffen, gefunden zu 
Nüremberg, ym Cartheuser Kloster vnd ist seher alt,“ Rügen 
erteilt werden sollen. 
Von den dreien hatte Osiander, von dem auch der 
Gedanke einer solchen Veröffentlichung ausgegangen war, die 
Vorrede und die Auslegung verfaßt, Hans Sachs die Vier— 
zeilen zu den 30 Holzschnitten gedichtet und Hans Guldenmund 
die Holzstücke geschnitten, das Büchlein gedruckt und vertrieben. 
Der Rat, durch diese überall das größte Aufsehen erregende 
Schrift auf das peinlichste berührt und Ungelegenheiten 
fürchtend, ließ nun wegen der drei Übelthäter folgende Ver— 
fügung ergehen: 
„In sachen des getruckten puchleins die prophetey des 
babstumbs belangendt sol man den trucker beschicken, sein 
antwort herwider kommen lassen, warumb er das on wissen 
getruckt vnd außgen hab lassen, des gleichen auff das aigent— 
lichst pey ime versuchen, alle getruckte puchlein, desgleichen 
alle formen in die canzley ze vberantworten, auch anzezaigen, 
wem er solche puchlein haussendt*) geben hab, sol man fleiß 
* hausierend, zum Hausieren.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.