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—O lII. Die Festtage “
„zum Noten Hahn“ unter den Hutern ausgestellt: durch die
erstere vom 23. Juni 1546 verkauft der Zuckermacher Sebastian
Albrecht an Hans Sachs einen Gatterzins von jährlich 30 fl.
rh. von der genannten Behausung gegen ein Kapital von
6300 fl., in der zweiten gibt Hans Sachs als Besitzer jenes
Gattergeldes seine Zustimmung zum Verkauf des Hauses durch
Sebastian Albrecht an den Doktor der Arznei Heinrich Wolff.
Von Seiten des kgl. Kreisarchivs dahier war das
Bändchen der Ratsprotokolle vom Jahre 1527 ausgelegt,
welches unter dem 27. März den Ratsbeschluß verzeichnet,
wonach dem Drucker Hans Guldenmund, dem Schuster Sachs
und dem Prediger bei St. Lorenz Andreas Osiander wegen
der Herausgabe des Büchleins: „Ein wunderliche Weissagung
von dem Bapstthumb, wie es yhm bis an das end der welt
gehen sol, ynn figuren odder gemelde begriffen, gefunden zu
Nüremberg, ym Cartheuser Kloster vnd ist seher alt,“ Rügen
erteilt werden sollen.
Von den dreien hatte Osiander, von dem auch der
Gedanke einer solchen Veröffentlichung ausgegangen war, die
Vorrede und die Auslegung verfaßt, Hans Sachs die Vier—
zeilen zu den 30 Holzschnitten gedichtet und Hans Guldenmund
die Holzstücke geschnitten, das Büchlein gedruckt und vertrieben.
Der Rat, durch diese überall das größte Aufsehen erregende
Schrift auf das peinlichste berührt und Ungelegenheiten
fürchtend, ließ nun wegen der drei Übelthäter folgende Ver—
fügung ergehen:
„In sachen des getruckten puchleins die prophetey des
babstumbs belangendt sol man den trucker beschicken, sein
antwort herwider kommen lassen, warumb er das on wissen
getruckt vnd außgen hab lassen, des gleichen auff das aigent—
lichst pey ime versuchen, alle getruckte puchlein, desgleichen
alle formen in die canzley ze vberantworten, auch anzezaigen,
wem er solche puchlein haussendt*) geben hab, sol man fleiß
* hausierend, zum Hausieren.