Volltext: Der Durchleüchtigen || Hochgeborne[n] Fürsten vnd herren Her||ren Casimirn/ vnd herren Georgen/ als || der eltesten Regierende[n] gebrüder/ Marg||grauen zů Brandenburg [et]c. meiner gne=||digen herrn/ anzeygen/ wie die gewesen || empörung vnd auffrůrn/ nit den wenig=||sten teyl/ auß vngeschickten predigen ent||standen sindt. Vnnd das herwiderumb || durch frum[m]/ gelert/ geschickt/ Christlich || Prediger/ vil auffrůr fürkummen werd=||en mög. Auch ein kurtze Christenliche || vnderricht/ wie hynfüro/ inn jrer Fürst=||lichen gnaden ... || gebieten/ von rechtem warem || Christlichem Glauben ... || ge||predigt werden soll ... ||

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Iich dem die vergang 
en empoͤrung vnd auffrůrn / den me 
rern teyl / durch vngelert vnd vnge⸗ 
schickt Prediger vnd predig entstan⸗ 
den sindt / Ist vor allen dingen / der 
Durchleüchtigen Mochgebornen 
kürsten vnnd herren Merren Casi⸗ 
mirn vnnd herren Georgen / als der eltesten Regieren⸗ 
den gebruͤdere / Marggrauen zů Brandenburg etc. mei 
ner gnedigen herren / beuelh vnd meynung / das inn jrer 
Fürstlichen gnaden Fürstenthumben / Landen vnd ge⸗ 
bieten / alle solche vngelerte / vngeschickte / auffruͤrische 
Prediger / von siundan abgeschafft / vnd keyns wegs ge 
duldet. Sunder wo man der einen oder mer (die offent 
lich oder beweyslich wider das heylig Euangelion / vnd 
lauter klar / wort Gottes / aufftuͤrisch predigten) bettet⸗ 
ten moͤge / das die selben von stundan / an einem yeden 
ort gesengklich angenummen / vnd nach jrem verschul⸗ 
den / an leyb / leben / vnnd gůt / oder mit verweysung des 
lands / nach erkantnüß irer Fürstlichen gnaden / oder der 
selben / Moffmeyster / Statthalter / vnnd Raͤthe / ernst⸗ 
lich vnd vnnachleßlich gestrafft werden. 
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¶ Herwiderumb / dieweyl auch die auffruͤrn vnd em⸗ 
poͤrungen der vnderthanen / nit wenig durch frum̃ / Er⸗ 
bat / gelert / Christlich Prediger vnnd predig abgestelt / 
vnd fürkummen werden mag. So ist auch jrer F. G. 
ernstlicher beuelh / das das heylig SEuãgelion vnd wort 
Gottes / alts vnnd news Testaments / allenthalben inn 
jrer F. G. Fürstenthumben / Landen vnnd gebieten / 
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