fullscreen: Prospecte aller Nürnbergischen Stædtlein, Markt-Flecken, und Pfarr-Dörffer

66 
Der Jäger oder Förster hatte 28 Gulden und Naturalien, 
ihm unterstand die Waldfrohne. 
Büchsenmeister und Provisioner oder Rüstknecht hatten 
6 bis 8 Gulden Monatgehalt. 
Der Schulmeister, oft gleichzeitig Gerichtsschreiber, 
empfing einen wahren Mosaik von Sporteln, nämlich: 
5 Gulden von den Ganerben, 10 Gulden Umgeldsgefälle, 
5 Gulden vom Gotteshaus. Dann aber für Rechnungs⸗ 
abfassung einen halben Gulden, von den Vormündern aͤls 
Besoldung 6 Gulden, Richten der kleinen Rathhausuhr 
2 Gulden; den Genuß von 4 Aeckerlein, einem Garten an 
der Kirchenmauer und *4 Tagwerk Röthenbacher Wiesen; 
ferner die Läutgarben, von den Ganerbeu's Mäß Holz zum 
selbst ins Haus schaffen; an beständigen Zinsen 7 Pfd. 5 fl., 
für ein einheimisch Schulkind quartaliter 32 Pf., für Leichen— 
singen bei Erwachsenen 21 525 Pf.; bei einem Kind 18Pf. 
für Kindstaufen zu geben, war dem Vathen und Kindsvater 
freiwillig anheimgegeben. 
Der Kantor bekam 10 Gulden Schulquatembergeld, von 
den Ganerben 15 Gulden, den Vormündern der Schnaittacher 
Gemeinde 6 Gulden, vom Gotteshaus Schnaittach 8 Gulden, 
vom Privatstundenzögling je 42 Pfg., Leichen 9—12 Pfg., 
Hochzeit eine Maß Wein und 42 Pfennig. 
Der Wächter gab es zwei, einen Vormitternächter und 
einen Nachmitternächter. Sie bekamen 42 Pfg. Lohn, ein 
Paar Stiefeln oder einen Gulden. Einen Wächter hatten 
die Juden zu honoriren. Ferner erhielt jeder durch Umlage 
jährlich 6 Gulden, sowie eine Mäß Holz von der Gemeinde. 
Der Hirt bezog 111, Simre Korn Schnaittacher Mäß, 
4*Mäß Holz und 42 Pfg. 
Der Todtengräber hatte eine Mäß Holz und einen 
halben Gulden Geld. 
Der Gerichtsknecht oder Büttel empfing 2 Simre Korn, 
2 Gulden vom Umgeld, 12, Gulden von der Gemeinde 
Schnaittach, 4Pfd. 12 Heller für ein Paar Schuhe, 4 Pfd. 6 Pfg. 
für Tragen der Farb (2), 2 Gulden 16 Pfg. an beständigem 
Erbzins, 10 Mäß Holz und freie Herberge. Accidenzen hatte 
er vom Ein- und Ausschließen, Aichen und Messen; eine
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.