Inhaltsverzeichnis: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

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Siebenter Abschnitt. Die Ausgaben für Rechtspflege. 653 
er hier in der Kirche etlichen ehrbaren Frauen mit seinem Ding er- 
boten hatte“.*) 
Dem Lochhüter. R33Ml: 18 ß 8 hl „von zwei Gefangenen im Loch“; 
IX: 4 ß „von zwei Zigeunern einen Tag im Loch“. R36XII: 4&% 18 ß 
„von einem Fälscher und seinem Weib, die unsere Pfennige gefälscht 
hatten, und die man wieder ledig liefs. Des gab man auch einen Teil 
dem Züchtiger und dem Leben de opere eorum im Loch“. R381III: 1% 
6 ß „von des Wollsacks Maid, der man die Finger abhieb, und die man 
von hinnen wies“; IV: 2 £ „von eines Knaben wegen, der im Loch lag“. 
R39V: 2 ß „von einem Bettler, der einen Tag lang im Loch lag“; XIV: 
9 ß „von einem Mann und einer Frau, die von Abenteuer wegen zu 
Gefängnis kamen, und an denen man nichts fand. Davon gab ihnen der 
Lochhüter jJussu consilli 5 ß zu verzehren“. R40V: 4 2 „für vier Pfund 
Licht bei dem K. Sprengen, genannt Eber, der von Verthätenschaft wegen 
am Montag vor Margareten von einem von Hall hier angesprochen und 
mit dem Schwert gerichtet ward“. V: 6 ß „von einem Bettler, der hier 
herumging und bettelte, obwohl man ihm das von Rats wegen untersagt 
hatte“ 
Dem Lochhüter zu Atzgeld. R31X: 10 ß 8 hl „von zweien“; X: 5 ß 
10 hl „von zwei Gefangenen im Loch“. R321X: 10% 2 hl „von einem 
Krüppel im Loch, und um etwas zu bessern im Loch“. R341ll: 11 ß% 
„ron. einem Mann und einer Frau im Loch“; IX: 9 ß „von etlicher Ge- 
fangener wegen von Mögeldorf“. R351II: 8 £ „von zwei Bettlern“; XII: 
6 ß „für etliche Gefangene“; XIII: 9% 15 ß „für des von Rebitz Ge- 
fangenen, den man hier von Dieberei wegen rechtfertigte“. R36l: 11 ß 
„von. zwei Gefangenen, jussu consilii“; IX: 5 ß „von einer Frau, die im 
Loch lag und im Bad gestohlen hatte“; XIII: 2% 9% „von einem Blinden, 
dem man die Ohren abschnitt. Davon gebührten dem Bader im Wildbad, 
der ihn heilte, 10 £“; XIII: 9% „von einem Freihart“ (Landstreicher). 
R37V: 4 ß „von zwei Bettlerinnen“; VII: 1% „von Peter Zenn und sonst 
von einem Bettler“; VII: 5 £ „von einer Bettlerin“; VII: 6 % „von Steger, 
der etwielang im Loch gefangen lag, jussit consilium, recepit Marquard 
Mendel“; VIII: 17 £ß „von. einem Bauern zu Heilsbrunn, der acht Tage 
im Loch lag, und für ein Pfund Licht“; XII: 13 ß „von einem Weibsbild, 
der man von Dieberei wegen die Stadt verbot“; XII: 5% „von einem 
Weibsbild von Dieberei wegen“; XIV: 11% „von Krausel, der im Loch 
lag und fürbafßs krank in das Spital kam“. R38I: 19 ß „und dem Leben 
von einem Töchterlein, das man mit Gerten aushieb und zur Stadt hinaus 
ACU8 
18 
i) Vergleiche oben pasg. 583.
	        
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