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Referat II.
Fiskal- und Kommunalreferat: Stadtrat Dr. Fischer.
Referent für
lie Behandlung aller grundsätzlichen und bedeutungsvollen Rechtsfragen
des Verwaltungsrechtes, in denen die Stadtgemeinde Nürnberg beteiligt
ist,
jie
äie
Prozessführung einschließlich Zwangsvollstreckung in Verwaltungsrechts-
sachen, unter Umständen persönliche Vertretung der Stadtgemeinde bei
lien einzelnen Verwaltungsrechtsinstanzen,
gemeindlichen Angelegenheiten insoweit, als sie eine rechtskundige Be-
arbeitung erfordern und nicht schon einem anderen Referenten zugeteilt
sind
(Der Fiskalreferent ist befugt, in allen diesen Angelegenheiten
nach seinem Ermessen auch die ganze weitere Behandlung der ihm
zugeleiteten Angelegenheiten zu übernehnen),
üte städtischen Theater,
das‘ städtische Konzertwesen,
Jas Siedlungswesen mit dem Vorsitz in der Siedlungskommission,
die Wohnungsbaugenossenschaften und Bauvereinigungen,
die Baukostenzuschüsse, Wohnungsbaudarlehen, Reichs- und Zinszuschüsse für
Wohnungsinstandsetzungen, Wohnungsinstandsetzungsdarlehen, die Anerken-
nung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen,
die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg,
das Siedlungswerk,
das Statistische Amt,
das Nachrichtenamt,
das Amtsblatt,
das städt., Einwohneramt einschließlich der Distriktsvorsteherangelegenhed-
ten, ;
das Wahlamt,
das gemeindliche Versicherungswesen,
die Vorbereitung von allen Notstandsarbeiten und die Antragstellung auf Ge-
währung von Zuschüssen und Darlehen,
die Einzelanträge von Unternehmer-Notstandsarbeitern.
die Angelegenheiten der juristischen Referendare.
rorsitzender der Siedlunzskommission.
Führung der Voruntersuchung in allen Disziplinarangelegenheiten auf Weisung
des Präsidenten der Disziplinarkammer für nichtrichterliche Beamte in
Nürnberg.