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Referat X,“
Hochbaureferat: Stadtrat Brugmann.
Hilfsreferent: z.Zt. unbesetzt.
Referent für
den Entwurf und die Ausführung aller Neu-, Erweiterungs- und Umbauten
des Hochbaufaches für die Stadtgemeinde Nürnberg, die städtischen
Stiftungen und städtischen Unternehmungen, die Durchführung von
Vettbewerben zur Erlangung von Plänen für solche Hochbauten.
die bauliche Überwachung und Unterhaltung der sämtlichen. städtischen
und stiftischen Gebäude innerhalb und außerhalb des Stadtbezirkes,
die technischen Angelegenheiten der Baupolizei für Hochbau,
die Stadterweiterung, Generalbaulinienplan und Baulinienpläne, Bauplatz-
einteilungen und Grundstücksumlegungen,
das Vermessungs-, Grenz- und Vermarkungswesen,
das Stadtgartenamt(hierher gehören die städtischen Anlagen, insbesondere
Stadtpark, Rosenau, Platnersberg, Luitpoldhain, Dutzendteichanlagen,
Zeppelinfeld usw., ferner die Mietgärten),
die technische Prüfungsstelle,
die Schätzung von Grundstücken, Anwesen, Gebäuden und Wohnungen mit Aus-
nahme der für die Wasserversorgung bestimmten Grundstücke USW.
die vom Referat über die Wasserversorgung verwaltet werden,
sachkundige Gutachten über Brandversicherung der Gebäude,
die technischen Angelegenheiten der Friedhöfe, die Behandlung der Vor-
lagen über Grabmalentwürfe,
die Durchführung der Inventarisationsarbeiten im Johannis- und Rochus-
friedhof sowie bezüglich alter Gebäude,
den Entwurf und die Ausführung von Festdekorationen künstlerischer Art,
den Schutz des Ortsbildes und des Landschaftsbildes,
das Reklamewesen,
den Heimatschutz und die Denkmalspflege, den Schutz einheimischer Pflan-
zen- und Tierarten, die Sicherung historischer Bauwerke und Fundge-
genstände,
die: Denkmäler und Kunstbrunnen,
die künstlerische Ausstattung der städtischen Drucksachen und Urkunden
etc.,
die Anfertigung von Photographien für die städtische Verwaltung,
Angelegenheiten der darstellenden Künste, den Ankauf von Gemälden und
anderen Kunstwerken, die Instandsetzung solcher, die städtischen
Museen,
Gutachten über Sammlungen, Kunstgegenstände und Altertümer,
die Amtszimmer und Amtsinventarangelegenheiten,
die Beschaffung von Schuleinrichtungsgegenständen technischer Art,
die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen, d.i., Behandlung aller ein-
schlägigen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und all-
gemeiner Gültigkeit.