Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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braucht, keinen schaden thun, auch niemand beschwerlich sein 
könne, soll man seiner mutter willfahren und auff ihren costen 
‘'hne eine zeitlang auff einen versperrten thurn setzen. 
1848. [1602, IV, 31 a] 10. Juli 1602: 
Hannsen Petzolt, goldtschmid, soll man herren D. 
Joachim Camermaisters gegenbericht wegen ihres gemainen pri- 
vets und deß Petzolts deßwegen gethaner beschwerung hören 
lassen und ime anzaigen, Meine Herren lassen es aus eingeführten 
ursachen dabey bewenden. 
1849. [1602, IV, 35 a] 12. Juli 1602: 
Einem lotharingischen glaßkremer soll man seine 
hiehergebrachte weisgeschmeltzte wahren am marckt zu verkauffen 
erlauben, der trinckgleser halben aber ime anzeigen, das derglei- 
chen alhie vorhin zu bekummen, derwegen er den hieigen gla- 
sern keinen eintrag thun soll. 
1850. [1602, IV, 53 a] 19. Juli 1602: 
Uff Georgen Herreneisen, malers, schreiben, darin- 
aen er berichten, welcher massen er Meiner Herren ime ertheilte 
fürschrifft überantwortet, und was im drauff zu beschaid worden, 
soll man sampt der vorigen handlung und dem jüngsten raths- 
verlaß einem herren hochgelehrten umb seiner ehrw. räthlich be- 
dencken zustellen, ob und welcher gestalt im fernere fürschrifft 
an ertzherzog Ferdinand zu Osterreich mittzutheilen 
sein möchte. 
1851. [69 a] 23. Juli 1602: 
Ein weiterer Ratsverlass über diesen Gegenstand. 
1852. [1602, IV, 58 b] 20. Juli 1602: 
Cunrad Schauer, gschmeidmacher im Gostenhoff, 
kommt vor. 
1853. [1602, IV, 75 a] 26. Juli 1602: 
Dietrichen Holderman soll man Joachim Schmids, ge- 
weßnen eysenmaisters, auff seine supplication übergebnen gegen- 
bericht hören lassen und im anzeigen, weil der Schmid mitt seiner 
anerbottenen caution und bürgschafft nitt zufriden, werd er auff 
andre weg müssen bedacht sein, wie er ihn befridige oder bezale, 
woll er anderst ledig werden. 
1) Goldschmiede-Verzeichnis Nr, 619 (»Jan .Atalian« zwischen 1586 
ınd 1620).
	        
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